Hamburg. Eigentlich hatten die Hamburger bis 2027 Zeit, auf erneuerbare Heizungen umzusteigen. Doch jetzt soll alles viel schneller gehen.

Es ist gerade mal einen Monat her, da schwor Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) die Hamburger auf weitreichende Maßnahmen bei der Modernisierung ihrer Immobilien ein. Beim Austausch der Heizungen solle von 2027 an der Anteil erneuerbarer Energien auf 65 Prozent steigen. Bisher sind es 15 Prozent. Nur einen Monat später werden die Hauseigentümer mit ganz anderen Forderungen konfrontiert. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die 65-Prozent-Regelung schon ab nächstem Jahr greifen.

Wenn es so kommt, müssen auch Hamburger ihre Heizungen schneller umstellen. „Bundesrecht sticht Landesrecht“, sagt eine Sprecherin der Umweltbehörde und Senator Kerstan hat keine Probleme, den Plänen seines Parteikollegen, Wirtschaftsminister Robert Habeck, zu folgen: „Wir haben als erstes Bundesland im Entwurf unseres neuen Klimaschutzgesetzes einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch ab 2027 festgeschrieben“, sagt er und freut sich, wenn dieses Ziel schneller zu erreichen ist. „Wir haben nun endlich eine Bundesregierung, die das Tempo beim Klimaschutz anzieht, statt Vorreiter wie Hamburg auszubremsen.“

Doch was kommt deshalb auf die Immobilieneigner zu? Mit welchen Kosten müssen sie rechnen? Gibt es Alternativen zur Wärmepumpe? Mit welcher Förderung können Hausbesitzer rechnen? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was wird aus Gasheizungen?

Die Möglichkeit, eine alte, uneffektive Gasheizung in Hamburg einfach gegen eine neue Anlage auszutauschen gibt es schon seit Mitte 2021 nicht mehr. Wolfgang M. hat deshalb im Mai 2021 seine Gasheizung in seiner Doppelhaushälfte schnell noch erneuert. „Der Platz im Heizungskeller ist sehr begrenzt“, sagt er. Ein Pufferspeicher für eine Solarthermieanlage, mit der Warmwasser und Brauchwasser für die Heizung mit Hilfe der Sonne erwärmt werden, hätte da nicht hineingepasst. Die neue Heizung spart gegenüber der alten Anlage rund 20 Prozent an Energie.

Doch wahrscheinlich wird auch diese Heizung kürzer in Betrieb sein, als sich M. gedacht hatte. Nach den Plänen der Bundesregierung, die aber noch kein Gesetz sind, würde sie am 31. Dezember 2033 ihre Betriebserlaubnis verlieren, nur zwölf Jahre nach dem Einbau. „Ein Brennwertkessel hält etwa 15 Jahre und jedes weitere Jahr ist ein Geschenk“, sagt Andreas Schuhmann, Geschäftsführer des Hamburger Heizungsbaubetriebes Arnold Rückert. Immer neue Regelungen verunsicherten die Hausbesitzer eher: „Wir spüren schon, dass viele Immobilienbesitzer jetzt eine abwartende Haltung einnehmen und angesichts der energetischen Herausforderungen lange an ihren alten Gasheizungen festhalten wollen“, sagt Schuhmann. Aber das sei die falsche Reaktion.

Wie kann man jetzt noch reagieren?

Nach der bisherigen Gesetzeslage ist es noch möglich, eine Gasheizung oder eine Ölheizung einzubauen. Sowohl in Hamburg wie auch in Schleswig-Holstein müssen dabei 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden. Das lässt sich über eine Solarthermieanlage umsetzen. Je nachdem, ob die nur für die Warmwasserbereitung oder auch für die Heizungsunterstützung konzipiert ist, entstehen dadurch Investitionskosten von 16.500 Euro bis 23.000 Euro. Maximal können 20 Prozent der Wärmeenergie dadurch eingespart werden.

In Hamburg kann die 15-Prozent-Regelung aber auch auf andere Weise erfüllt werden. „Man kann die Vorgabe auch über die Dämmung der Gebäudehülle erreichen, oder man heizt mit Biogas“, sagt Andreas Schuhmann. Beim Hamburger Anbieter LichtBlick kostet Ökogas rund elf Cent je Kilowattstunde (kWh). Die Dämmung wird anerkannt, wenn sie in den vergangenen zehn Jahren erfolgte und zu einer Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent geführt hat. In Niedersachsen gibt es noch keine Vorgaben, wenn die alte Heizung ausgetauscht wird. Man wolle zunächst abwarten, wie die Regelung des Bundes ausfällt, sagt eine Sprecherin des Umweltministeriums in Hannover.

Ist eine alte Gasheizung noch sinnvoll?

Wenn es wirklich bei den Plänen der Bundesregierung bleibt, lohnt es kaum, in teure Technik zu investieren, die mit einer Gasheizung kombiniert ist. Denn dann müsste zumindest der mit Gas betriebene Teil der Heizung in einem Ein- und Zweifamilienhaus nach zehn Jahren abgeschaltet werden. Zudem: Auch wenn der Gaspreis jetzt mit elf Cent wieder ein niedriges Niveau erreicht hat, ist er doppelt so hoch wie in den Jahren vor 2021 und durch Faktoren verbilligt, die nicht dauerhaft so bleiben werden. Die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent gilt nur bis April 2024 und auch die von Jahr zu Jahr steigende CO2-Abgabe wird nicht ewig ausgesetzt bleiben.

Läuft alles auf Wärmepumpen hinaus?

Nach den Plänen der Bundesregierung ist das so. Künftig sollen die Deutschen vor allem mit Strom heizen. Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Einheit Strom etwa drei bis fünf Einheiten Wärme. Von den im vergangenen Jahr verkauften 236.000 Wärmepumpen entfallen 87 Prozent auf Luft-Wärmepumpen. Sie nutzen die Umgebungsluft zum Heizen und lassen sich einfacher installieren als Erdwärmepumpen.

Die Erdwärme kann mit Kollektoren, ähnlich einer Fußbodenheizung, gewonnen werden, die unter der Erde auf dem Grundstück verlegt werden. Eine weitere Möglichkeit sind Erdwärmesonden, für die tief in den Boden gebohrt werden muss und die mit einer frostsicheren Flüssigkeit arbeiten. Da ab einer Tiefe von zehn Metern die Temperatur das ganze Jahr über nahezu konstant ist, ermöglicht die Erdwärmesonde eine besonders hohe Effizienz der Wärmepumpe.

Was ist, wenn sich die Wärmepumpe nicht für mein Haus eignet?

„In vielen Altbauten wird wohl künftig eine Hybridheizung zum Einsatz kommen, das ist eine Kombination aus Gas-Brennwertheizung mit zum Beispiel einer Luft-Wasser-Wärmepumpe“, sagt Schuhmacher. „Die Gasheizung übernimmt dann die Spitzenlast, also die Heizung, wenn es besonders kalt ist. Allerdings ist sie dafür nicht kleiner dimensioniert, als wenn sie das Haus allein beheizen müsste.“

Die Gesamtkosten liegen bei 30.000 bis 40.000 Euro, wobei nur die Wärmepumpe staatlich gefördert wird. Für einen ersten Test, ob das Haus für eine Wärmepumpe tauglich ist, kann man an Tagen mit Frost die Vorlauftemperatur der Heizung auf 50 bis 55 Grad absenken und das Thermostat der Heizkörper auf Stufe drei stellen. Wenn dann 20 Grad in absehbarer Zeit erreicht werden, stehen die Chancen für eine Wärmepumpe gut.

Welche Alternativen bleiben noch?

Alternativen sind der Anschluss an ein Fernwärmenetz und eine Holzpelletheizung in Kombination mit Solarthermie, sofern man eine Förderung haben möchte. „Die Alternative zur Wärmepumpe ist für ältere Bestandsobjekte die Pelletheizung, weil damit die höheren Vorlauftemperaturen problemlos erreicht werden können“, sagt der Hamburger Energieberater Lars Beckmannshagen. Damit lässt sich der Anteil von 65 Prozent regenerativer Energie beim Heizen problemlos erfüllen. Wer noch eine Ölheizung hat, der verfügt in der Regel auch über einen Raum für die Öltanks, wo künftig das Pelletlager installiert werden kann. Preis: 19.000 bis 35.000 Euro.

Wie sieht die Förderung aus?

Das ist ein kompliziertes Kapitel, denn allein das „Infoblatt“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Förderung abwickelt, umfasst 32 Seiten. Die Wärmepumpe wird grundsätzlich mit 25 Prozent der Kosten gefördert. Wird eine mindestens 20 Jahre alte Heizung ausgetauscht, kommt ein weiterer Bonus von zehn Prozent hinzu. Mit einem natürlichen Kältemittel in der Wärmepumpe sind weitere fünf Prozent Förderung möglich, so dass insgesamt 40 Prozent erreichbar sind. Um diese Förderhöhe zu erreichen, müssen aber bestimmte Bedingungen bei Energieeffizienz und Geräuschemission erfüllt werden. Die sogenannte Jahresarbeitszahl muss mindestens 2,7 betragen.

Vereinfacht gesagt, soll die Wärmepumpe also aus einer Einheit Strom mindestens 2,7 Einheiten Wärme gewinnen können. Wer allerdings Gasheizung mit Wärmepumpe kombinieren muss, kann nur mit 25 Prozent Förderung rechnen. Selbst wenn damit eine alte Heizung ersetzt wird, gibt es den Tauschbonus von zehn Prozent nicht. Pelletheizungen werden nur noch gefördert, wenn sie mit Solarthermie kombiniert werden. Zusätzlich können Mittel in Hamburg beantragt werden. „Das IFB-Förderprogramm Erneuerbare Wärme kann bereits heute mit Fördermitteln der BAFA kumuliert werden“, sagt Renate Pinzke, Sprecherin der Umweltbehörde. „Somit besteht in der Stadt Hamburg eine der höchsten Förderungen für Wärmepumpen und weitere erneuerbare Wärmeerzeuger in Deutschland. Das Förderprogramm soll zeitnah erweitert und das Fördermittelvolumen erheblich erhöht werden.

Wie rechnet sich die Wärmepumpe?

Bei einem bereits gedämmten Altbau mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern müsste die Wärmepumpe eine Heizleistung von 12 kW aufweisen. Angenommene Kosten der Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Einbau: 25.000 Euro. Vom BAFA gibt es dann maximal 10.000 Euro (40 Prozent) als Zuschuss. Dazu kommen noch 3000 Euro von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB). So verbleiben für den Einfamilienhausbesitzer 12.000 Euro. Mit der Förderung ist also eine Wärmepumpe nicht viel teurer als eine Gasheizung.