Hamburg. Neubauten müssen ab 2023 eine Photovoltaik-Anlage haben. Aber auch bei Bestands-Immobilien gibt es neue Regeln. Alle Antworten.

Wer ab 1. Januar ein neues Gebäude in Hamburg baut, muss auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installieren. Und auch bei Immobilien aus dem Bestand gilt ab 2025: Wer sein Dach erneuert, kommt nicht mehr um den Einsatz von Solarmodulen herum. Die Politik hat nun mit umfangreichen Initiativen auf diese Vorgaben reagiert, damit Photovoltaikanlagen für Bauherren attraktiver werden. Eine wichtige Neuerung: Die Vergütungen für die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz sind deutlich nach oben angepasst worden.

Immobilien Hamburg: So viel Geld kann man mit einem Solardach verdienen

Generell kann man festhalten: Je größer die Anlage, desto geringer fällt die Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) aus. Zudem wird die volle Einspeisung des selbst erzeugten Strom höher vergütet als eine Teileinspeisung. Wird nur der nicht genutzte Überschuss ins Netz weitergegeben, beträgt zum Beispiel bei einer Anlagenleistung von bis zu zehn Kilowatt die Vergütung 8,2 Cent pro kWh.

Das sind 29 Prozent mehr als im Juni 2022. Die neue höhere Vergütung gilt für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. „Verkaufen Anlagenbetreiber den erzeugten Strom komplett an den Netzbetreiber, erhöht sich die Einspeisevergütung sogar auf bis zu 13 Cent je kWh“, sagt Jörg Sahr von Stiftung Warentest.

Steuern sollen wegfallen

Zudem soll es wesentliche Erleichterungen bei der Besteuerung geben. „Das Gesetzgebungsverfahren dafür ist im Bundestag im Gange. Eine Verabschiedung ist im Dezember geplant“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Dann soll die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive aller Komponenten von der Mehrwertsteuer befreit werden. Das Gleiche ist laut Körnig für den Kauf eines Stromspeichers für die heimische Anlage vorgesehen: „Für viele Verbraucher wird die Anschaffung einfacher, attraktiver und kostengünstiger.“ Die Befreiung von der Einkommen- und Umsatzsteuer soll für alle Anlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern, Garagen und Nebengebäuden ab 2023 gelten.

Allerdings gibt es aktuell ein anderes Problem: Die Lieferzeiten für eine neue Anlage betragen oft mehr als ein halbes Jahr. Schuld seien die hohe Nachfrage und gestörte Lieferketten, heißt es vom Solarverband. „Wir hoffen, dass sich die Lieferengpässe spätestens im Verlauf des kommenden Jahres auflösen werden“, sagt Verbandschef Körnig.

Welche Verbesserungen gibt es für Photovoltaikanlagen?

Es gibt eine höhere Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom, auch wenn man ihn zum Teil selbst verbraucht und umfangreiche steuerliche Erleichterungen beim Einbau und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage.

Welche Bedeutung hat das für Hamburg?

In Hamburg ist es ab nächstem Jahr keine Ermessensfrage mehr, ob man in eine solche Anlage investieren möchte oder nicht. Bei Baubeginn eines Gebäudes nach dem 1. Januar 2023 müssen Neubauten mit einer Photovoltaikanlage errichtet werden. Bei Bestandsobjekten greift diese Pflicht bei einer kompletten Dacherneuerung nach dem 1. Januar 2025. Betroffen sind auch nicht bewohnte Gebäude.

Wie verbessert sich die Einspeisevergütung?

Die Vergütung ist abhängig von der Anlagengröße und ob der selbst produzierte Strom zumindest teilweise auch ins öffentliche Netz eingespeist wird. Je größer die Anlage, desto geringer fällt die Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) aus, wobei Volleinspeisung stets höher vergütet wird als nur eine Teileinspeisung (siehe Grafik). Wenn nur der Überschuss ins Netz eingespeist wird, beträgt bei einer Anlagenleistung von bis zu zehn Kilowatt (kW) die Vergütung 8,2 Cent pro kWh. Das sind 29 Prozent mehr als im Juni 2022. Die neue höhere Vergütung gilt für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. „Verkaufen Anlagenbetreiber den erzeugten Strom komplett an den Netzbetreiber, erhöht sich die Einspeisevergütung auf bis zu 13 Cent je kWh“, sagt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest.

Wie lange ist die Einspeisevergütung sicher?

„Wie bisher gelten die Vergütungssätze im Jahr der Inbetriebnahme und in den 20 Folgejahren“, sagt Sahr. Bisher sank die Vergütung aber von Monat zu Monat. Wer erst im November seine Anlage ans Netz brachte, war schlechter gestellt als sein Nachbar, der bereits im März sein Solardach fertig hatte. Mit den neuen Vergütungssätzen gibt es mehr Kalkulationssicherheit, denn die neuen Preise ab 30. Juli 2022 sind für alle Anlagen garantiert, die bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden.

Einspeisen oder selbst verbrauchen?

„Für Hausbesitzer ist es auch nach der Reform der Förderung meist am besten, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss ins Netz zu speisen“, sagt Sahr. Das liegt allein schon am hohen Strompreis, den man sonst von alternativen Anbietern für den Eigenverbrauch zahlen müsste. Im Schnitt 49,4 Cent kostet eine kWh Strom aktuell bei einem neu abgeschlossenen Vertrag, in der Grundversorgung sind es für Hamburger bei Vattenfall derzeit 33,29 Cent.

Kann ich das Modell wechseln?

„Solarstromerzeuger können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen“, sagt Sahr. Bei Volleinspeisung muss das dem Netzbetreiber jeweils bis zum 1. Dezember des Vorjahres mitgeteilt werden.

Wie viel auf meinem Dach erzeugten Strom kann ich selbst verbrauchen?

Das hängt von der Größe der Anlage ab und ob man sich zusätzlich einen Batteriespeicher anschafft. Mit Hilfe eines Solarrechners der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat unsere Zeitung verschiedene Szenarien simuliert. Zunächst ohne Speicher und mit einer kleinen Anlage mit einer Spitzenleistung von vier kW. Der jährliche Stromverbrauch liegt angenommen bei 4000 kWh. Nur 30 Prozent des erzeugten Stroms auf dem Hausdach können dann selbst genutzt werden. Denn der Strom aus der Solaranlage muss immer sofort bei der Entstehung verbraucht werden, sonst wandert er direkt ins öffentliche Stromnetz. Mit einem Elektroauto (hier als Zweitwagen angenommen) kann der Eigenanteil auf 39 Prozent hochgeschraubt werden, aber nur wenn es sich um einen Wagen handelt, der schon ab Mittag an die Steckdose kann und nicht mehr als 7500 Kilometer im Jahr fährt (siehe Grafik). Denn dann scheint die Sonne relativ stark. 28 Prozent des vom Auto benötigten Stroms kommt dann von der eigenen Anlage. Handelt es sich allerdings um ein (Pendler)fahrzeug, das erst am Abend – ohne viel Sonne – aufgetankt werden kann, spielt es für die Erhöhung des Eigenverbrauchs fast keine Rolle. Der Eigenverbrauch steigt dann nur auf 31 Prozent (siehe Grafik).

Wie verbessert ein Batteriespeicher den Eigenverbrauch?

In unserem Beispiel (siehe Grafik) steigt der jährlich angenommene Stromverbrauch auf 5000 kWh. Es wird eine größere Anlage mit sieben kW und ein Speicher mit einer nutzbaren Kapazität von drei kWh eingebaut. Im günstigsten Fall mit dem elektrischen Zweitwagen, der schon mittags an die Steckdose gehen kann, steigt der Eigenverbrauch des Stroms auf 48 Prozent, wovon 31 Prozent direkt verbraucht werden und 17 Prozent aus der Batterie kommen. Im Vergleich zum Ausgangsszenario ohne Speicher steigt der Eigenverbrauch von 30 auf 37 Prozent (ohne E-Auto). Bei den Kosten für einen Speicher mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren muss man mit Anschaffungskosten von 750 bis 1250 Euro pro kWh kalkulieren.

Was ändert sich bei den Steuern?

Es gibt wesentliche Erleichterungen bei der Einkommens- und Mehrwertsteuer. Um bisher alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen, war meist ein Steuerberater notwendig. Ab 2023 soll sich das ändern. „Das Gesetzgebungsverfahren ist im Bundestag derzeit im Gange. Eine Verabschiedung ist im Dezember geplant“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Es sei geplant, die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen mit den für den Betrieb der Anlage notwendigen Komponenten von der Mehrwertsteuer zu befreien. Das Gleiche gelte für den Kauf eines Stromspeichers. „Für viele Verbraucher wird die Anschaffung jetzt einfacher, attraktiver und kostengünstiger“, sagt Körnig. Zwar ist es schon möglich, sich die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das zog aber einen hohen Aufwand mit vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen nach sich, denn Stromeinspeisungen und auch der Eigenverbrauch unterliegen noch der Umsatzsteuer. Die Befreiung von der Einkommen- und Umsatzsteuer soll für alle Anlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern, Garagen und Nebengebäuden ab 2023 gelten. Das ist besonders für ältere Photovoltaikanlagen mit noch hohen Einspeisevergütungen und damit guten Gewinnen ein Vorteil. „Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden liegt die Grenze bei 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit“, sagt Sahr. Die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen sind auch steuerbefreit, wenn der erzeugte Strom voll ins öffentliche Stromnetz eingespeist, zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird.

Wie rentabel ist die Photovoltaikanlage?

Das hängt immer von den Annahmen ab. Bei einer kleinen Anlage mit einer Spitzenleistung von vier kW und ohne Speicher für rund 8300 Euro werden 30 Prozent des Stroms selbst verbraucht. Kostet der Strom vom Versorger 50 Cent je kWh hat sich die Anlage nach 14 Jahren rentiert, so Stiftung Warentest. Im ersten Jahr erzielt man einen Überschuss von 557 Euro. Die Rendite bezogen auf die Investitionskosten liegt bei 4,47 Prozent. Setzt man für den Strompreis nur 35 Cent an, dauert die Amortisation 19 Jahre und die Rendite sinkt auf rund ein Prozent. In 20 Jahren werden knapp 70.000 kWh Strom mit der eigenen Anlage erzeugt.

Und mit einem Batteriespeicher?

Für eine größere Anlage (sieben kW) mit Speicher (3 kWh) müssen nach Angaben des Portals Co2-online 17.400 Euro investiert werden. Die Anlage amortisiert sich nach 15 Jahren und die Rendite liegt bei knapp vier Prozent.

Wie sollte das Dach ausgerichtet sein?

Ein stabiles Dach mit viel Sonne und ohne Schatten ist eine gute Voraussetzung. Die optimale Dachausrichtung für eine Solaranlage ist südlich mit einer Dachneigung von 30 Grad. Aber auch auf Ost- und Westdächern werden die Anlagen immer häufiger installiert denn so kann die Sonne morgens und abends besser einfangen werden, wenn der Strombedarf im Haushalt am höchsten ist. In Hamburg erzielt man bei einer nach Süden ausgerichteten Dachfläche und 30 Grad Neigung 800 bis 850 kWh pro Jahr je kW Anlagengröße.

Immobilien Hamburg: Gibt es Lieferprobleme?

„Die Lieferzeiten betragen oft mehr als ein halbes Jahr“, sagt Sahr. Der Bundesverband Solarwirtschaft verweist auf die hohe Nachfrage und „gestörte Lieferketten. „Wir hoffen, dass sich die Lieferengpässe an Solarkomponenten spätestens im Verlauf des kommenden Jahres auflösen werden“, so Verbandschef Körnig.