Hamburg. Banken in Hamburg wie die Haspa erhöhen die Gebühren drastisch. Welche Kosten entstehen und worauf Mieter achten müssen.

Die steigenden Mieten in der Hansestadt sorgen dafür, dass auch die Summe für die Mietkaution immer höher wird. Seit 2014 sind die Bestandsmieten in Hamburg um 28 Prozent gestiegen (s. Grafik). Bei einer monatlichen Kaltmiete von 1000 Euro sind in der Regel 3000 Euro an Kaution zu hinterlegen.

Doch auch das wird schwieriger, weil sich immer mehr Banken von Mietkautionskonten verabschieden, oder sie, wie die Hamburger Sparkasse (Haspa), drastisch verteuern. Mietkautionsversicherungen ersparen Mietern zwar die Einzahlung des Geldes, haben dafür aber ihren Preis. Wer trägt die Kosten? Wie können Mieter reagieren? Bei welchen Banken gibt es noch günstige Angebote? Was ist bei Mietkautionsversicherungen zu beachten? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Mietkautionskonten: Wie ist die Lage bei Banken in Hamburg?

In Hamburg gibt es nach Schätzung des Mietervereins zu Hamburg 4000 Neuvermietungen im Monat. Marktführer Haspa bietet derzeit kein Mietkautionskonto an und schiebt das auf die zentrale Datenverarbeitung der Sparkassen. Doch die Sparkasse Holstein scheint davon nicht betroffen zu sein, sie hat unverändert ein preisgünstiges Mietkautionskonto. „Die Finanz-Informatik, der auch die Haspa angeschlossen ist, bildet unser Mietkautionskonto in seiner bisherigen Form nicht mehr ab“, sagt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg. Voraussichtlich ab Mai soll es ein neues Produkt für Mietkautionen geben, das dann einmalig 75 Euro kosten soll. Das alte Mietkautionskonto der Haspa kostete 10 Euro.

Für diesen Preis ist es bei der Sparkasse Holstein auch noch im Angebot. Sie ist der günstigste Anbieter im Abendblatt-Vergleich. Aber immerhin verabschiedet sich die Haspa nicht komplett von diesem Produkt. Das haben in den letzten Jahren viele Anbieter wie die Deutsche Bank, die Postbank oder die Sparkasse Harburg-Buxtehude getan. „Ein Mietkautionskonto bieten wir aus geschäftspolitischen Gründen nicht mehr an“, sagt der Sprecher der Sparda-Bank Hamburg. Von zehn befragten Geldinstituten haben nur noch sechs ein Mietkautionskonto im Angebot, die Hamburger Volksbank nur für Vermieter.

Was sind die Gründe für diese Entwicklung?

In der Regel wird die Mietkaution auf einem Sparkonto hinterlegt. „Kautionskonten sind bei Banken grundsätzlich unbeliebt. Denn sie machen viel Arbeit, da die Eröffnung zeitintensiv ist und die Bank zudem jeden Vorgang genau prüfen muss“, sagt Kautionsexperte Martin Sohn, Inhaber des Vergleichsportals mietkautionsbuergschaft.de.

„Seit die Banken aufgrund der Niedrigzinsen mit Kreditvergaben weniger Geld verdienten, versuchten sie, die entgangenen Einnahmen mit Gebührenerhöhungen bei verschiedenen Dienstleistungen auszugleichen.“ Ein Beispiel dafür ist die Commerzbank. Sie verlangt seit September 2021 eine einmalige Gebühr von 59 Euro. Vorher war das Konto kostenlos. Insbesondere kostenlose Angebote seien nahezu komplett vom Markt verschwunden“, sagt Sohn.

Wo gibt es noch günstige Angebote?

Die günstigsten Angebote machen die Sparkasse Holstein mit einer einmaligen Gebühr von 10 Euro und die Targobank mit 15 Euro.

Wer ist für die Mietkaution zuständig?

Üblicherweise ist eine Kaution in allen Mietverträgen enthalten. Die Mietkaution sichert ein Mietverhältnis ab. Hinterlässt der Mieter Mietrückstände oder Schäden in der Wohnung, kann der Vermieter die Kaution zur Verrechnung seiner Ansprüche heranziehen. „Eigentlich ist die Kaution Sache des Vermieters. Ihm werden maximal drei Kaltmieten überwiesen und er muss das Geld getrennt von seinem Vermögen verwahren“, sagt Rolf Bosse, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. Aber die gestaltende Kraft des Vermieters sei in vielen Fällen einfach stärker, sodass die Anlage der Kaution und damit auch die Kosten auch dem Mieter aufgebürdet werden können.

Dabei hat der Mieter auch das Recht, die Kaution in bis zu drei Raten zahlen. „Die Vorstellung, dass mit der Schlüsselübergabe schon die Kaution beglichen sein muss, ist nicht richtig“, sagt Bosse. Es gibt zwei Wege, die Mietkaution anzulegen. Der Mieter übergibt seinem Vermieter die Mietkaution in bar. Der Vermieter legt das Geld auf einem separaten Konto bei der Bank an. Diese Aufgabe kann auch der Mieter übernehmen. Dann wird das Sparkonto über eine sogenannte Verpfändungs­er­- klärung zugunsten des Vermieters abgesichert.

Sind andere Anlageformen zulässig?

Bestenfalls werden die Mietkautionskonten mit 0,01 Prozent verzinst. Der eigentliche Sinn der Verzinsung, nämlich den Kautionsbetrag und damit die Sicherheit für den Vermieter zu erhöhen, findet nicht mehr statt. „Wer das Konto eröffnet, muss die hohen Gebühren tragen. Verrechnet man diese mit dem angelegten Betrag, bleibt unterm Strich sogar ein Minus“, sagt Experte Sohn. Hinzu kommt noch der Verlust durch die Inflation, die aktuell bei 7,3 Prozent liegt.

„Mieter und Vermieter können auch andere Anlageformen vereinbaren“, sagt Bosse. Auch bei einem Wertpapierdepot, in dem die Kaution in Form von Investmentfonds angelegt wird, ist eine Verpfändung zugunsten des Vermieters möglich. Allerdings müssen beide Seiten mit möglichen Kursverlusten umgehen können. Ein Tagesgeldkonto bietet kaum mehr Zinsen als ein Mietkautionskonto, und außerdem ist keine Verpfändung zugunsten des Vermieters möglich.

Welche Alternativen gibt es zum Mietkautionskonto?

Banken, die sich vom Mietkautionskonto verabschiedet haben, vermitteln ihre Kunden zu einem Anbieter von Mietkautionsversicherungen (s. Grafik). Bei dieser Mietkautionsbürgschaft handelt es sich eigentlich um eine Bürgschaft. Der Mieter muss dabei nicht in Vorleistungen gehen und kann das Geld für andere Dinge ausgeben. Allerdings zahlt er für diese Leistung jährlich eine Gebühr an den Anbieter. Mit der Zeit wird das teuer.

Denn bei einer Kautionssumme von 3000 Euro verlangen Basler Versicherungen oder R+V 141 Euro im Jahr. Günstigster Anbieter ist heysafe mit jährlich 117 Euro (s. Grafik). Diese Bürgschaft ist mit einer Bonitätsprüfung verbunden. Der Vermieter muss allerdings neben dem Sparkonto keine Alternative zur klassischen Barkaution akzeptieren. Ob sich eine Mietkautionsversicherung lohnt, hängt von den finanziellen Verhältnissen und der Dauer des Mietverhältnisses ab.

Was passiert im Schadenfall?

Die Mietkautionsversicherung springt ein, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen für Miete und Nebenkosten schuldig bleibt oder beim Auszug notwendige Renovierungsarbeiten in der Wohnung nicht übernimmt. Anschließend wird der Mieter aber von der Versicherung zur Kasse gebeten.

Denn sie holt sich das Geld von ihm zurück. Im Schadenfall verliert der Mieter also die Kautionssumme und hat zusätzlich über Jahre die Gebühren bezahlt. Die Mietkautionsversicherung muss nach einem Auszug noch so lange bestehen, bis alle Ansprüche des Vermieters erfüllt sind. Dann unterschreibt er eine sogenannte Enthaftungserklärung, die mit der Bürgschaftsurkunde an die Versicherung zurückgegeben werden. Erst dann endet die Versicherung. Bereits überwiesene Jahresprämien werden anteilig erstattet.

Auf was muss ich noch achten?

Viele Versicherer zahlen bei Anforderung des Vermieters sofort. Bei dieser sogenannten „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ kann der Mieter nicht Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Im Zweifelsfall hat man keine Chance zu belegen, dass man als Mieter für den Schaden nicht verantwortlich ist. Die Forderung muss also erst einmal bezahlt werden, und der Mieter kann sich erst im Nachhinein mit dem Vermieter aus­einandersetzen. Nur die Anbieter R+V, Kautel und kautionsfrei.de haben diese Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht, wie aus dem Vergleich von mietkauti onsbuergschaft.de hervorgeht. Das sind aber im Vergleich zugleich die teuersten Anbieter.