Hamburg. Verbraucher in der Hansestadt erhalten künftig mehr Rechte. Wie Kaifu-Lodge, Meridian Spa Fitness und Co. auf die Änderungen reagieren.
Auf dem Laufband ein paar Kilos wegtrainieren, an Kraftstationen etwas für einen starken Rücken tun: Tausende Hamburger sind diesem Trend verfallen – die Hansestadt ist sogar Spitzenreiter bei der Zahl der Fitnessstudios, gemessen an der Einwohnerzahl. Doch zugleich sind auch bei den Hanseaten viele gute Vorsätze schnell wieder vergessen, und oft wird die Mitgliedschaft irgendwann zum Ballast.
Ein Umzug steht an, andere Hobbys werden wichtiger. Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge bietet in solchen Lebenslagen nun einfachere Möglichkeiten zur Kündigung. Seit Anfang März greift diese Gesetzesänderung, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Verlängerungen bei bestimmten Verträgen schützen soll.
Verbraucherschutz: Vertragslaufzeit monatlich kündbar
Nun gilt: Wer zum Beispiel ein neues Fitnessstudio- oder Streamingdienst-Abo abschließt, kann seinen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Zwar sind Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren auch künftig möglich. Eine automatische Vertragsverlängerung gleich um ein ganzes Jahr, ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, ist gesetzlich aber nicht mehr zulässig.
Allerdings verkürzt sich die Kündigungsfrist für Verträge mit Fitnessstudios aber nur dann auf nur noch maximal einen Monat, wenn diese ab dem 1. März, abgeschlossen wurden. „Die neue Regelung ist gut, konkrete Erleichterungen bringt sie aber erst später“, sagt Verbraucherschützerin Julia Rehberg mit Blick auf die Fitnessbranche, „sie greift erst dann, wenn der alte Vertrag ausläuft und ein neuer abgeschlossen wird.“
Alte Verträge nicht von Änderung betroffen
Das heißt, dass bei alten Verträgen noch die bisher bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Gültigkeit haben. Möchten Fitnessstudio-Mitglieder aus solch einem Vertrag heraus, sollten sie rechtzeitig (innerhalb der dreimonatigen Frist) kündigen. Bevor Kunden dann erneut einen Vertrag abschließen, sollten sie die AGBs darauf prüfen, ob diese die Neuerung enthalten.
Wie setzen die Clubs der Stadt die neuen Regeln um? Bei Prime Time Fitness greift nun nach der gewählten Grundlaufzeit (3, 6, 12 oder 24 Monate) eine monatliche Verlängerung und eine monatliche Kündigungsfrist, berichtet Nils Kuprat, Geschäftsführer der Kette in Hamburg.
Verbraucherschutz: Kaifu-Lodge setzt Änderung um
„Es wird in Zukunft entspannter sein, wenn ein Mitglied zu uns wechseln will und so dann auch die Wartezeit wegen einer anderen Bindungszeit verkürzt wird“, ergänzt der Manager der beiden Standorte in Winterhude und der HafenCity. Bei der Kaifu-Lodge werden die Regelungen so wie das Gesetz es vorgibt umgesetzt, heißt es von dem Club in Eimsbüttel. Das Gleiche gilt für die Standorte von David Lloyd Meridian Spa & Fitness.
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Alexander Sosa von der Fitnesskette Sports Club mit zehn Standorten im Norden verweist zudem auf seine auch bisher schon kundenfreundliche Regelung: „Bei uns ist eine Pausierung von bis zu mehreren Monaten möglich, anders etwa als bei einem Telekommunikationsvertrag“, sagt der Geschäftsführer.