Berlin. Die Ampel plant, die EEG-Umlage möglichst schnell abzuschaffen. Das würde viele Privathaushalte entlasten. Was Sie nun wissen wollten.

  • Die sogenannte EEG-Umlage könnte bald abgeschafft werden
  • Sie war eingeführt worden, um die Energiewende voranzutreiben – und hatte erhebliche Auswirkungen auf den Strompreis
  • Das müssen Verbraucher jetzt wissen

Seit langem gibt es Pläne, die Umlage für Ökostrom, auch als EEG-Umlage bekannt, in den Rechnungen der Privathaushalte und Unternehmen abzuschaffen. Nun könnte es schnell gehen.

In der Ampel-Koalition mehren sich Stimmen, die das Ende der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befürworten, auch FDP-Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sind dafür. Die Politik will so eine Entlastung für die hohen Strompreise schaffen.

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Ökostrom: Was ist die EEG-Umlage genau?

Lange Jahre war die Produktion von Elektrizität mit Windrädern und Solaranlagen deutlich teurer als in Kohle- und Gaskraftwerken. Damit die saubere Energieproduktion trotzdem eine ökonomische Chance hat und mehr Anlagen gebaut werden, erhalten deren Betreiber ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellem Strom zurückerstattet. Das bezahlen alle Privathaushalte und die meisten Firmen als Teil ihrer Stromrechnungen.

Energieintensive Unternehmen müssen jedoch nur wenig beitragen, damit sie im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen geraten. Durch den technischen Fortschritt ist der Kostennachteil der Erneuerbaren jedoch stark geschrumpft. Manche Ökokraftwerke, besonders auf dem Meer, brauchen gar keine Zuschüsse mehr.

Die Umlage zur Förderung des Ökostroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz soll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Die Umlage zur Förderung des Ökostroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz soll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. © dpa

Was sparen Privathaushalte, wenn die EEG-Umlage abgeschafft wird?

Während die EEG-Umlage 2021 noch bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde lag, etwa einem Fünftel der Gesamtkosten, wurde sie Anfang dieses Jahres auf 3,7 Cent verringert. Schaffte man sie komplett ab, sparte ein durchschnittlicher Privathaushalt mit 3500 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr rund 130 Euro.

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Wegfall der EEG-Umlage: Welchen Vorteil haben Firmen?

Handwerksbetriebe oder mittelständische Maschinenbauer haben viel höhere Stromrechnungen als Privatleute. Beim Wegfall der Umlage kann die Ersparnis Zehntausende Euro jährlich betragen.

Sinkt die Stromrechnung?

Nicht unbedingt. Die Stromversorger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine geringere EEG-Umlage über einen sinkenden Preis an die Verbraucher weiterzugeben. Für viele Kunden steigen dieses Jahr die Stromkosten, obwohl die Umlage gesunken ist. Auch trotz ihrer Abschaffung könnte das passieren. Die Versorger argumentieren, dass die Einkaufskosten für Strom stärker zunehmen, als die Reduktion der EEG-Umlage ausgleicht.

Kleiner Trost: Mit EEG-Umlage wären die Kosten noch höher. Der Würzburger Energierechtler Thorsten Müller fordert jedoch im „Spiegel“, die Politik solle die Versorger verpflichten, die Abschaffung der Umlage in jedem Fall an die Kunden weiterzugeben.

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EEG-Umlage: Was kostet die Abschaffung den Staat?

Wenn nicht mehr die Stromkunden die höheren Ökokosten bezahlen, muss jemand anderes ran: der Staat. Die Bundesregierung wird die Milliarden der EEG-Umlage künftig etwa aus ihrem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufbringen. Aber ist das nicht wahnsinnig teuer? „Gerade ist ein geeigneter Zeitpunkt, um die EEG-Umlage abzuschaffen“, sagte Thorsten Lenck von der Organisation Agora Energiewende unserer Redaktion, „durch die Preiskrise bei fossilen Energien sind selbst ältere Erneuerbare-Anlagen häufig ohne Zuschüsse konkurrenzfähig.“

Erklärung: Liegt der Börsenpreis fossiler Energie so hoch wie derzeit, ist die Produktion mit Windrädern und Solaranlagen nur wenig oder gar nicht teurer. Entsprechend geringere Zuschüsse brauchen sie. „Daher könnte ein Bundeszuschuss von wenigen Milliarden Euro für die Abschaffung der Umlage ausreichen“, so Lenck.

Dieser Artikel ist zuerst auf abendblatt.de erschienen.