Hamburg. Um Formalitäten kommen Hinterbliebene nicht herum. Welche Dokumente wichtig sind und wie man Verträge kündigt.
Ein Todesfall bedeutet nicht nur den Verlust eines lieben Angehörigen. Es fallen auch viele Formalitäten an. Bei aller Trauer müssen sich die Erben einen Überblick über den Nachlass verschaffen, Fristen einhalten, Verträge kündigen. „Es ist ratsam, sich ein Herz zu fassen und diese Dinge schnell anzugehen“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Andernfalls drohen in einer Zeit, die schwer genug ist, noch mehr Belastungen für die Hinterbliebenen.“ Im Abendblatt beantworten Experten die wichtigsten Fragen zu Todesfall und Erbe.
Welche Formalitäten sollten nach dem Todesfall schnell erledigt werden? Nach den ersten Stunden der Trauer muss vieles sehr schnell erledigt werden. Pflegeheime und Kliniken informieren bei Eintritt des Todes sofort einen Arzt, der den Totenschein ausstellt. Wenn der Hausarzt bei einem Tod zu Hause nicht erreichbar ist, sollten sich die Hinterbliebenen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden. Danach sollten die weiteren Angehörigen informiert werden.
Welche Dokumente sind sehr wichtig?
Eine Sterbeurkunde beantragen müssen Hinterbliebene spätestens am dritten Werktag nach dem Tod des Angehörigen. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort. Dazu braucht man den Personalausweis des Verstorbenen, seine Geburtsurkunde und weitere Unterlagen, die von seinem Familienstand abhängen, also etwa eine Ehe- oder Scheidungsurkunde. „Meistens werden diese Formalitäten auch vom Bestattungsinstitut übernommen“, sagt Becker-Eiselen.
Wer muss über den Todesfall informiert werden?
Die Krankenkasse will möglichst zeitnah vom Todesfall erfahren. Krankenhäuser und Pflegeheime melden Todesfälle automatisch. Ansonsten kümmert sich nach Einschätzung des AOK Bundesverbands meistens der Bestatter darum. Er sendet die Versichertenkarte ein. „Die Meldebehörden übermitteln die Todesfälle an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger. Diese prüft, ob eine Rente ausgezahlt wird, und veranlasst dann über den Postrentenservice die Einstellung der Rentenzahlung“, sagt Katja Brauchbach von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Besteht noch ein Arbeitsverhältnis, muss auch der Arbeitgeber informiert werden.
Wie lange wird die Rente weitergezahlt?
Der Anspruch auf eine Rente endet mit dem Monat des Todes. Die Witwen- oder Witwerrente muss beantragt werden. Da sie maximal zwölf Monate rückwirkend gezahlt wird, muss sie spätestens innerhalb dieses Zeitraumes beantragt werden. Hat die Ehe zum Zeitpunkt des Todes mindestens ein Jahr bestanden, kann der hinterbliebene Ehepartner das sogenannte Sterbevierteljahr über den Postrentenservice beantragen. Hierbei hilft meist auch das Beerdigungsinstitut. „Dieser Antrag muss innerhalb von vier Wochen nach dem Tod beim Postrentenservice eingehen“, sagt Rentenexpertin Brauchbach. „Während des Sterbevierteljahres wird die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen ausgezahlt, unabhängig von eigenem Einkommen.“ Vom vierten Monat nach dem Tod wird die sogenannte große Witwenrente (55 oder 60 Prozent) ausgezahlt. Von diesem Zeitpunkt an wird auch eigenes Einkommen auf diese Rente angerechnet.
Wie wichtig ist ein Erbschein?
„Dieses Dokument wird benötigt, um insbesondere für Grundstücke oder Immobilien das Grundbuch berichtigen, also den oder die Erben eintragen, zu lassen“, sagt Katja Habermann, Mitglied im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten und Fachanwältin für Erbrecht. Das gelte für den Fall, dass kein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliege. „Ein Erbschein ist häufig auch erforderlich, wenn Dritte wie Vermieter, Banken oder Lebensversicherungen die Legitimation als Erben anfordern“, sagt die Anwältin. Der Erbschein kann über das Nachlassgericht (Amtsgericht) oder einen Notar beantragt werden. „Der häufig zu lesende Satz, dass ein notarielles Testament den Erbschein überflüssig macht, ist in dieser Absolutheit nicht richtig“, sagt Anwalt Valentin Zinkhahn. Er weist auf eine Möglichkeit hin: Wer den Erbschein ohne Einschaltung eines Notars beim Nachlassgericht beantragt, spart die Umsatzsteuer. Ohne Notar kostet ein Erbschein für einen Nachlass im Wert von 50.000 Euro 330 Euro, bei einem Wert von 350.000 Euro werden 1370 Euro fällig. Mit der Beantragung des Erbscheins liegt eine Annahme der Erbschaft vor. Das Erbe nicht anzutreten ist dann in der Regel ausgeschlossen.
Was gilt für Mietwohnungen?
Mietverträge gehen in der Regel auf überlebende Partner oder Hinterbliebene über, sofern sie mit in der Wohnung gelebt haben. Wollen Erben in die Wohnung selbst einziehen, ist das zwar möglich, „aber der Vermieter hat in diesem Fall im ersten Monat ein außerordentliches Kündigungsrecht“, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Soll die Wohnung aufgegeben werden, muss der Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod informiert werden. „Das Mietverhältnis kann dann mit dreimonatiger Frist außerordentlich gekündigt werden“, sagt Chychla.
Welche Versicherungsverträge sind aufzulösen?
Zunächst sollten sich Hinterbliebene auf Verträge konzentrieren, die Geld bringen. Schnelligkeit ist gefragt bei Lebens- oder Sterbegeldversicherungen. „Melden Sie den Tod sofort der Versicherung, wenn bekannt ist, dass so eine Police existiert hat“, sagt Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. Die Fristen liegen meist bei 24 bis 72 Stunden. Unfallversicherungen haben eine Frist von 48 Stunden, weil die Anbieter häufig noch die Umstände des Todes untersuchen wollen. „Privathaftpflicht- oder private Krankenversicherungen sind personenbezogen. Sie enden mit dem Tod, wenn keine anderen Personen – etwa der Ehepartner oder Kinder – mitversichert sind“, sagt Becker-Eiselen. Die Verträge müssen nicht gekündigt werden, die Versicherer aber informiert werden. Sachgebundene Policen wie Wohngebäude- oder Autoversicherungen bleiben bestehen und müssen gekündigt werden. „Hausratversicherungen enden zwei Monate, nachdem der Versicherer vom Tod in Kenntnis gesetzt wurde“, sagt Becker-Eiselen. Bereits geleistete Jahresbeiträge werden anteilig zurückgezahlt.
Was gilt bei Bankgeschäften?
Ob Girokonto oder Sparkonto: Sofern der Verstorbene der alleinige Inhaber des Bankkontos war, wird dieses von der Bank als sogenanntes Nachlasskonto weitergeführt. Bestehende Abbuchungsaufträge werden weiterhin ausgeführt. Wenn es sich nicht um ein gemeinsames Konto handelt, haben Angehörige zunächst keinen Zugriff auf die Bankgeschäfte des Verstorbenen. „Es ist ratsam einer Vertrauensperson schon zu Lebzeiten eine Bankvollmacht zu erteilen“, sagt Becker-Eiselen. Eine wechselseitige Kontovollmacht ist auch unter Verheirateten sinnvoll: „Der Ehegatte ist nicht automatisch vertretungsberechtigt“, betont die Verbraucherschützerin. Ist die Verfügbarkeit des Kontos nicht vorab geregelt worden, müssen sich die Hinterbliebenen als berechtigte Erben ausweisen. Der Nachweis kann über einen Erbschein, einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament erfolgen. In der Vergangenheit ließen Banken häufig nur einen Erbschein als Nachweis zu. Das ist laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 401/12) nicht mehr notwendig.
Wie werden Erben Dauerverträge los?
Verträge, die sich in regelmäßigen Abständen verlängern, gehen auf die Erben über. „Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Häufig gibt es ein Sonderkündigungsrecht“, sagt Becker-Eiselen.
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Unter dem Begriff „digitaler Nachlass“ lassen sich zwei Arten von Daten zusammenfassen: Es geht um laufende Verträge, die online abgeschlossen wurden, etwa bei Netflix oder Amazon Prime. Das andere sind tatsächlich hinterlassene Daten, die dem Verstorbenen als Person zugeordnet werden können wie Konten bei sozialen Netzwerken oder ein E-Mail-Postfach. Digital geschlossene Verträge gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben müssen auch für mögliche Kosten geradestehen. „Die digitale Hinterlassenschaft spielt eine immer größere Rolle“, sagt Becker-Eiselen. Die Verbraucherschützerin rät, zu Lebzeiten eine Liste mit den Zugangsdaten zum digitalen Nachlass anzulegen. „Hinterlegen Sie Ihre Passwörter und Benutzernamen für Ihre Internet-Accounts in sozialen Netzwerken bei einer Vertrauensperson, und legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit den Daten passieren soll.“ Um überhaupt tätig werden zu können, benötigen die Erben aber auch Passwörter für Notebook und Tablet.