Karlsruhe/Berlin. Der BGH stärkt die Rechte der Verbraucher. Die Kosten für Basiskonten müssen neu berechnet werden. Eine Höchstgrenze wurde aber nicht festgelegt.
Die Gebühren für Basiskonten müssen künftig bei vielen Geldinstituten wohl neu berechnet und günstiger werden. Die Banken dürfen ihren Mehraufwand für die Kontoführung von Basiskonten nicht allein auf deren Inhaber umlegen. „Vielmehr müssen diese Kosten von den Instituten durch die im freien Wettbewerb erzielbaren Leistungspreise erwirtschaftet werden.“
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und der klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht gegeben. Anderslautende Entgeltklauseln seien unwirksam. Somit darf die Deutsche Bank ihr Basiskonto ab sofort nicht mehr für 8,99 Euro im Monat anbieten. Eine konkrete Obergrenze, was ein Basiskonto kosten darf, nannten die Richter allerdings nicht. Das Urteil gilt auch für bereits laufende Verträge. (Az. XI ZR 119/19)
Kontogebühren: Verbraucherschützer loben das Urteil
„Das ist ein erfreuliches Urteil und ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Finanzsektor“, sagte Klaus Müller, Vorstandschef der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dieser Redaktion. „Banken sollten bei denen, die ohnehin wenig haben, nicht unnötig viel abkassieren.“
Das Basiskonto sei für finanziell schwächere Menschen wie Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose oder Geflüchtete gedacht. „Doch leider haben viele Banken dieses „Konto-für-Jedermann“ unnötig teuer und unattraktiv gestaltet. Das BGH-Urteil macht diese Praxis nun schwieriger“, so Müller. Die Bundesregierung sollte das entsprechende Gesetz jetzt nachbessern: „Das aktuelle Gesetz lässt Banken zu viel Spielraum bei der Preiskalkulation.“
Basiskonto: In Europa hat jeder Mensch ein Recht auf eines
Jeder Mensch hat seit 2016 in Deutschland und Europa ein Recht auf ein Basiskonto. Dieses ist vor allem für Bürger wichtig, die kein geregeltes oder nur geringes Einkommen haben. Es soll jedem ermöglichen, am alltäglichen Geschäftsverkehr teilzunehmen.
Jedes EU-Mitgliedsland muss seinen Bürgern und Bürgerinnen den Zugang zu einem Konto ermöglichen. Damit sind auch alle Banken verpflichtet, solche Konten anzubieten. Allerdings müssen diese nicht kostenlos sein. Im Gesetz steht nur, dass das Entgelt für die Dienste „angemessen“ sein muss.
Verbraucherschützer klagten gegen zu hohe Gebühren
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen die Praxis der Deutschen Bank geklagt, die von ihren Kunden für das Basiskonto 8,99 Euro verlangt. Wer Daueraufträge oder Überweisungen über einen Mitarbeiter im Kundenservice erledigen lässt, musste zusätzlich jeweils 1,50 Euro bezahlen. Das Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) hatten vor dem BGH in Urteilen bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass diese Beträge zu hoch seien.
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Nur wenige Banken bieten Basiskonto kostenlos an
Die Banken und Sparkassen verlangen in Deutschland unterschiedlich hohe Gebühren für Basiskonten. Nach einer Untersuchung von Stiftung Warentest gab es bundesweit zum Stichtag 1. Oktober 2019 nur 2 von 124 Geldinstituten, die das Basiskonto gratis angeboten haben – und zwar die PSD Karlsruhe-Neustadt und die Sparda Baden-Württemberg. In der Regel werden zwischen 5 und 10 Euro im Monat fällig. Banken und Sparkassen rechtfertigen die Gebühren damit, dass diese den eigenen Kosten entsprechen.
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Welche Voraussetzungen muss man für ein Basiskonto erfüllen?
Das Besondere eines Basiskontos ist, dass die Bank den Antrag auf Eröffnung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ablehnen darf. Der Kunde muss keinen Wohnsitz angemeldet haben. Es reicht, wenn er eine Kontaktadresse angibt, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden oder einer Beratungsstelle. In der Regel müssen die Antragsteller mindestens 14 Jahre alt sein.
Allerdings gibt es Einschränkungen. So lassen sich mit dem Basiskonto nur grundlegende Bankgeschäfte abwickeln: Geld einzahlen und abheben, Überweisungen oder Daueraufträge aufgeben. Es handelt sich um Guthabenkonten. Das heißt: Man darf das Konto nicht überziehen, es gibt keinen Dispo, keine Kreditkarte. Man darf nur auf sein vorhandenes Guthaben auf dem Konto zugreifen.
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