Hamburg. Die Lufthansa streicht fast jede zweite Verbindung nach Frankfurt und München. Was das für den Airport bedeutet.

Hochbetrieb sieht anders aus: „Wartezeit vor Sicherheitskontrolle: Ca. 1 Minute“ heißt es am Mittwoch auf der Internetseite des Hamburger Flughafens. Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus in Europa brechen die Passagierzahlen regelrecht ein. Nachdem in Hamburg in der letzten Februarwoche 14 Prozent weniger Fluggäste als im Vorjahreszeitraum gezählt wurden, betrugen die Einbußen in der ersten Märzwoche nach Angaben des Unternehmens nun sogar 23 Prozent.

„Wenn in weiteren Städten, die eine direkte Flugverbindung nach Hamburg haben, Vorfälle von Coronavirus-Erkrankungen auftreten sollten, ist davon auszugehen, dass sich die Buchungszahlen der betroffenen Flüge tagesaktuell deutlich reduzieren werden“, sagt Flughafenchef Michael Eggenschwiler.

Wie der Lufthansa-Konzern am Mittwoch mitteilte, hat er für die Zeit bis zum 24. April nun weltweit 23.000 Flüge gestrichen. Weitere Annullierungen seien zu erwarten, hieß es. Nach Angaben des Branchenportals Aero.de lässt die Lufthansa ihre 14 Airbus A380, die in Frankfurt und München stationiert sind, bis mindestens Mai am Boden.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Lage in der Luftfahrt:

Wie stark nimmt das Flugangebot in Hamburg ab?

„Aktuell gibt es ab Hamburg Airport nur wenige Flugverbindungen in definierte Risikogebiete“, sagt Flughafenchef Eggenschwiler. Direktrouten nach Asien stehen nicht auf dem Flugplan. Allerdings hat Iran Air die Verbindung nach Teheran ausgesetzt, und nach Angaben von Eggenschwiler werden auch manche Italien-Routen vorübergehend gestrichen. Sehr viel stärkere Auswirkungen auf das Geschäft haben die Kürzungen der Lufthansa-Gruppe. So sinkt etwa die Zahl der Flüge an einem typischen Freitag mit Lufthansa von Hamburg zum Drehkreuz München von regulär 19 auf je nur noch zehn Starts und Landungen. Auf der Frankfurt-Route wird das Angebot von 16 auf neun Hin- und Rückflüge zusammengestrichen. Die Lufthansa-Tochter Eurowings reduziert die Verbindungen zwischen Hamburg und Düsseldorf von zehn auf sechs pro Tag.

Welche Auswirkungen hat das auf die Beschäftigung am Flughafen?

Weil der Hamburger Flughafen mit „weiteren Einschnitten“ bei den Verkehrszahlen rechnet, werden im März und im April „vorerst keine Neueinstellungen vorgenommen“. Wie Eggenschwiler sagt, sind „weitere wirtschaftliche Entscheidungen nicht auszuschließen.“

Die Lufthansa hatte angekündigt, dass sie für ihre von den Angebotskürzungen betroffenen Mitarbeiter die Beantragung von Kurzarbeit prüfen will.

Gibt es Besonderheiten bei der Ein- oder Rückreise nach Deutschland?

Für Flugverbindungen nach Deutschland gibt es nach Angaben des Flughafens Hamburg derzeit keine Einschränkungen durch die Behörden. Reisende aus den auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts ausgewiesenen Risikogebieten – aktuell sind dies Italien, der Iran sowie Regionen in China, Südkorea und Frankreich – müssen bei ihrer Ankunft im Flugzeug Aussteigerkarten mit ihren Kontaktdaten ausfüllen, um im Bedarfsfall erreichbar zu sein. Diese Angaben gehen an die Gesundheitsbehörden.

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Verändern die Airlines jetzt ihre Umbuchungs- und Storno-Regeln?

Mehrere Fluggesellschaften haben dies bereits entschieden. So kann man bei der Lufthansa-Gruppe – dazu gehören auch Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Air Dolomiti – alle bisher gebuchten Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 30. April gebührenfrei auf einen neuen Termin bis zum 31. Dezember umbuchen. Bei Buchung bis zum 31. März verzichtet die Lufthansa-Gruppe grundsätzlich weltweit auf die Umbuchungsgebühren, wenn die Reise auf einen neuen Termin mit Startdatum bis zum 31. Dezember 2020 verschoben wird.

Auch Emirates hat eine solche Regelung für Buchungen bis zum 21. März eingeführt, wobei die arabische Fluglinie bewusst vermied, das Coronavirus zu erwähnen: „Angesichts der sich derzeit weltweit entwickelnden Bedingungen verstehen wir, dass sich Ihre Reisepläne ändern könnten.“ Stornierungen durch den Passagier sind nach Angaben des Flugrechte-Portals Flightright.de dann kostenlos möglich, wenn ein konkretes gesundheitliches Risiko besteht – zum Beispiel bei einer eindeutigen Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn der Kunde nur Angst vor der Krankheit hat und nicht vor Urlaubsantritt selbst erkrankt.

Coronavirus: So können Sie sich vor Ansteckung schützen

  • Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch, das sie danach wegwerfen. Ist keins griffbereit, halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase. Danach: Händewaschen
  • Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen
  • Das Gesicht nicht mit den Händen berühren, weil die Erreger des Coronavirus über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen können
  • Ein bis zwei Meter Abstand zu Menschen halten, die Infektionssymptome zeigen
  • Schutzmasken und Desinfektionsmittel sind überflüssig – sie können sogar umgekehrt zu Nachlässigkeit in wichtigeren Bereichen führen

Steht Passagieren gestrichener Flüge eine Entschädigung zu?

Das hängt davon ab, ob für die Streichung ein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt, auf den die Airline keinen Einfluss hat. Dies gilt etwa dann, wenn ein Land ein Einreiseverbot verhängt – wie zum Beispiel Israel. In solchen Fällen gibt es über die Rückerstattung des Ticketpreises hinaus keine Entschädigung. Generell kann der Passagier unter bestimmten Bedingungen ein Anrecht auf Entschädigung haben, wenn die Verbindung weniger als 14 Tage vor dem Abflug abgesagt wird. „Wenn das Luftfahrtunternehmen Flüge aus betriebswirtschaftlichen Gründen annulliert, weil die Buchungslage schlecht ist und das Flugzeug nicht voll ausgelastet ist, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, auch wenn sich diese Situation aufgrund des Covid-19-Virus ergeben hat“, sagt dazu der Luftrechtsexperte Ronald Schmid, Sprecher des Flugrechteportals FairPlane.de.

Wie beurteilt die Airline-Branche den wirtschaftlichen Schaden?

Der Weltluftfahrtverband IATA rechnet wegen des Coronavirus mit Umsatzeinbußen zwischen 63 Milliarden und 113 Milliarden Dollar (100 Milliarden Euro), was knapp 20 Prozent des jährlichen Gesamtvolumens entspricht. Die aktuelle Abwärtsentwicklung übersteige „alle bisher gemachten Erfahrungen mit externen Schocks“, so Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Er sieht „auch die Politik in der Verantwortung, die Unternehmen mit Sofortmaßnahmen zu unterstützen“, sodass diese ihren Betrieb fortführen und Arbeitsplätze sichern könnten.

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Was hat es mit den sogenannten „Geisterflügen“ auf sich?

Fluggesellschaften, die an einem Airport fliegen wollen, brauchen dafür sogenannte Slots, also ihnen zugewiesene Zeitfenster. An sehr großen Flughäfen müssen diese zu mindestens 80 Prozent genutzt werden, sonst verfallen sie. Um zu verhindern, dass Airlines leere Flugzeuge fliegen lassen, nur um die Slots zu halten, will die EU-Kommission die 80-Prozent-Regelung aussetzen. Das kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an.