Hamburg. Neuer Verhandlungstermin beim Bundesverwaltungsgericht. Umweltschützer: Ausgleichsmaßnahmen sind ungenügend.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat für den 28. Mai einen neuen Verhandlungstermin über die Elbvertiefung angekündigt. Zu einer mündlichen Verhandlung wurden die klagenden Umweltverbände, der Bund und die Stadt Hamburg geladen.
Falls ein Verhandlungstag nicht ausreiche, solle am nächsten weiterverhandelt werden, hieß auf der Internetseite des Gerichts. Zuvor hatte der Radiosender NDR 90,3 über den Termin berichtet.
BUND kritisiert Ausgleichsmaßnahmen
Zwar laufen die Arbeiten für die Elbvertiefung längst, und der Baustopp wurde aufgehoben, aber die Umweltschutzorganisation BUND sieht das Großprojekt weiterhin äußerst kritisch. Die genehmigten Ausgleichsmaßnahmen seien ungenügend, auch sei der Bedarf eigentlich nicht mehr da, sagte Manfred Braasch vom BUND Hamburg dem NDR 90,3. Die Umschlagsprognosen für den Hafen der Hansestadt fielen ständig niedriger aus.
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Laut Planung sollen künftig auf einer Strecke von acht Kilometern große Containerschiffe aneinander vorbeifahren können. Dazu wird die Fahrrinne vertieft und von 320 Meter um 65 Meter verbreitert. Die Arbeiten daran sollen bis 2021 fertig sein.
Fahrrinne um 20 Meter verbreitert
Damit der gesamte Schifffahrtsweg in beiden Richtungen von großen Frachtern befahren werden kann, ist die Fahrrinne der Unterelbe auch zwischen Wedel und der Störmündung (43 Kilometer) von 300 Meter auf 320 Meter verbreitert worden. Der Start für die Baggerarbeiten in der Elbe war nach 17 Jahren Planung und langwierigen juristischen Auseinandersetzungen mit Umweltschützern im Juli erfolgt. Die gesamten Arbeiten sollen nach jetzigem Stand im Sommer 2021 abgeschlossen sein.