Berlin. Ufo ruft zu Streiks bei Lufthansa auf. Wie kann man umbuchen? Welche Flüge sind betroffen? Das müssen Reisende jetzt wissen.

Passagiere der Lufthansa müssen in den kommenden Tagen wieder mit Flugausfällen rechnen. Die Gewerkschaft Ufo hat das Kabinenpersonal bei der Lufthansa-Kerngesellschaft zu einem 48-Stunden-Streik an diesem Donnerstag und Freitag aufgerufen.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Ausstand der Flugbegleiter:

Lufthansa-Streik: Welche Flüge sind betroffen?

Wie der Vizechef der Gewerkschaft Ufo, Daniel Flohr, ankündigte, werden am Donnerstag und Freitag alle Lufthansa-Abflüge aus Deutschland betroffen sein.

Auch den Tochtergesellschaften der Lufthansa – Eurowings Deutschland, Germanwings, Lufthansa Cityline sowie SunExpress – drohen nach Ufo-Angaben Streikaufrufe und damit massive Flugausfälle. Ob und wann es zu Streiks bei den vier weiteren Flugbetrieben kommt, ist aber noch unklar.

Lufthansa-Streik: Welche Flughäfen sind betroffen?

Betroffen sind alle deutschen Flughäfen, an denen Lufthansa-Flüge bedient werden.

  • Von Hamburg aus fliegt die Lufthansa etwa die beiden deutschen Drehkreuze Frankfurt und München an.
  • Am Donnerstag stehen im Flugplan je 19 Ankünfte und Abflüge aus München und in die bayerische Landeshauptstadt.
  • Zum größten Flughafen hierzulande in Frankfurt sind jeweils 16 Verbindungen in beide Richtungen geplant.
  • Für den Freitag sind dieselbe Zahl an Flügen vorgesehen, also je 19 Starts und Landungen nach und aus München sowie je 16 nach und aus Frankfurt. Potenziell von Streichungen gefährdet sind damit an beiden Tagen zusammen 140 Flüge ab oder nach Hamburg-Fuhlsbüttel.
  • Vom Flughafen Berlin-Tegel fliegt der Lufthansa-Konzern mit seiner Kernmarke ebenfalls nach Frankfurt und München, in Berlin-Schönefeld ist sie nicht präsent.
  • Allein für Donnerstag stehen 38 Lufthansa-Flüge auf dem Tegeler Flugplan.

Lufthansa-Streik: Gibt es einen Sonderflugplan?

Einen Sonderflugplan für die geplanten Streiktage will das Unternehmen am Mittwochmittag veröffentlichen, wie das Unternehmen am Dienstag auf seiner Webseite mitteilte. Zudem prüfe die Lufthansa weiterhin rechtliche Schritte, um den Streik zu verhindern.

Reisende können hier die aktuellen Fluginformationen abrufen.

Lufthansa-Flüge umbuchen - wie geht das?

Passagiere haben laut EU-Recht einen Anspruch auf eine Umbuchung. Möglich ist auch, dass Passagiere auf andere Transportmittel gebucht werden, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist.

Passagiere können nach Angaben der Fluggesellschaft ab sofort kostenlos umbuchen, wenn sie einen Flug der Lufthansa oder der Tochterunternehmen von und nach Frankfurt oder München mit Abflug am 7. oder 8. November gebucht haben. Dies gelte auch, wenn der entsprechende Flug noch nicht offiziell annulliert wurde.

Reisende können Ihren Flug für die gleiche Route auf einen neuen Termin bis einschließlich 15. November umbuchen. Die Verfügbarkeit in der gleichen Reiseklasse sei allerdings Voraussetzung. Sollte es sich um einen innerdeutschen Flug handeln, bietet Lufthansa ihren Kunden den kostenlosen Umtausch der Flugstrecke in eine Bahnfahrkarte an. Das ist unter diesem Link möglich.

Kontakt und Telefonnummer von Lufthansa:

Alternativ können Lufthansa-Kunden auch die Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 69 86799799 erreichen.

Lufthansa-Streik: Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber außerdem ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern.

Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?

Ob Fluggästen bei einem Streik eine Entschädigung für Flugausfälle zusteht, ist juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand im Jahr 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist.

Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar – das muss der EuGH noch klären.

Die Verbraucherzentralen raten daher: Wer vorsorglich Entschädigung beantragt, hat im Fall einer für Verbraucher positiven Entscheidung dieser Frage eine gute Ausgangslage, Geld zu bekommen. Generell scheinen die goldenen Zeiten für Flugreisende vorbei. Günstige Flugreisen und Lockangebote gibt es immer weniger – zumindest zeigt dies eine aktuelle Untersuchung.