Hamburg. Dem Bierkonzern werden verbotene Preisabsprachen vorgeworfen – auch ein früherer Vorstand soll belangt werden.

Eine alte Geschichte könnte für einen großen Hamburger Arbeitgeber jetzt richtig teuer werden. Dem dänischen Bierkonzern Carlsberg mit den Kultmarken Astra und Holsten droht wegen verbotener Preisabsprachen eine Geldbuße von 250 Millionen Euro. Eine entsprechende Forderung stellte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nun vor dem dortigen Oberlandesgericht – doch der Reihe nach.

Im April 2014 hatte das Bundeskartellamt gegen elf Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Die Behörde sah es als erwiesen an, dass die Beteiligten sich bei Preiserhöhungen abgesprochen hätten.

Preisabsprachen auch bei Holsten und Astra

Mehrfach hätten sich Firmenvertreter getroffen und über eine Verteuerung geredet. Bei Carlsberg sollen alle Marken davon betroffen gewesen sein, also auch Holsten und Astra, teilte ein Kartellamtssprecher auf Abendblatt-Anfrage mit. Ende 2006 und Anfang 2008 sei es fast flächendeckend zu Preiserhöhungen bei Fass- beziehungsweise bei Fass- und Flaschenbier gekommen.

Das Kartellamt hatte die Ermittlungen im Frühjahr 2012 nach einem Hinweis der Brauerei Anheuser Busch InBev (Beck’s, Franziskaner, Löwenbräu) aufgenommen. Für den US-Konzern galt daraufhin die Kronzeugenregelung, er ging straffrei aus. Im Verlauf des Verfahrens stellten Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner ebenfalls sogenannte Bonusanträge und konnten so ihre Strafen mildern.

Carlsberg bestreitet Vorwürfe „mit Nachdruck“

Gegen Carlsberg verhängten die Wettbewerbshüter ein Bußgeld von 62 Millionen Euro – dagegen wehrt sich das Unternehmen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. „Wir bestreiten die Vorwürfe mit Nachdruck und stimmen mit der Entscheidung des Bundeskartellamts nicht überein, weshalb wir gegen den Bußgeldbescheid beim hierfür zuständigen Gericht Einspruch eingelegt haben“, sagte eine Carlsberg-Sprecherin auf Anfrage.

Seit vergangenem Sommer wird verhandelt. Die zum Oetker-Konzern gehörende Brauerei Radeberger zog einen Tag vor Prozessbeginn ihren Einspruch zurück und zahlte ihren Bußgeldbescheid von 160 Millionen Euro. Aber warum droht nun eine deutliche Erhöhung des Bußgeldes für Carlsberg?

Bußgeld von bis zu 10 Prozent des Konzernumsatzes

Im Unterschied zum ursprünglichen Bußgeld des Kartellamts geht die Generalstaatsanwaltschaft nun von einer deutlich längeren Kartelldauer aus (nämlich bis Juli 2011 statt Juli 2009), teilte sie auf Abendblatt-Anfrage mit. Zum anderen gelte der Bußgeldrahmen des Kartellamts – von fünf Euro bis 120 Millionen Euro – im gerichtlichen Verfahren nicht.

Dort könnten Bußgelder zwischen fünf Euro und 892 Millionen Euro verhängt werden – das entspräche maximal zehn Prozent des Konzernumsatzes. Mildernd wirke sich die lange Verfahrensdauer, verschärfend die Schwere des Verstoßes aus. Schließlich seien Preisabsprachen ein schwerwiegender Kartellrechtsverstoß, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Urteil könnte am 20. März fallen

Zudem soll eine „natürliche Person als Vorstand im Konzern“ an den Preisabsprachen beteiligt gewesen sein. Gegen sie wurde ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 300.000 Euro beantragt.

Carlsberg will sich derzeit nicht äußern, weil das Verfahren noch laufe, sagte die Sprecherin. Das Urteil wird für den 20. März erwartet. Carlsberg beschäftigte Ende des vergangenen Jahres in Hamburg rund 450 Menschen.