Hamburg. Erbbaurecht bei der Vergabe städtischer Flächen soll doch nicht generell eingeführt werden. Unternehmensverband ist erzürnt.
Anfang September war die Hamburger Hafenwirtschaft sehr zufrieden mit der Politik: Die Bürgerschaft hatte mit deutlicher Mehrheit die Einführung des Erbbaurechts bei der Vergabe der städtischen Grundstücke im Hafen an Unternehmen beschlossen. Zuvor konnten Firmen dort von der Stadt nur mieten oder pachten. „Das ist ein großer Schritt zur Fortentwicklung des Hafens“, sagte der Initiator des Antrags, der hafenpolitische Sprecher der SPD, Joachim Seeler damals. Und das sahen mit Ausnahme der Linken alle Fraktionen der Bürgerschaft so.
Denn Mietverträge sind maximal 30 Jahre gültig, dann muss neu verhandelt werden. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Streit mit der Hafenwirtschaft über die Höhe der Mietzahlungen gegeben. Das Erbbaurecht sieht dagegen längere Vertragslaufzeiten vor, theoretisch bis zu 99 Jahre. Zudem ist im Erbbaurecht klar geregelt, wann und wie stark die Pacht angehoben werden kann. Doch nun ist der Jubel großem Erstaunen gewichen, da und dort sogar Verärgerung. Denn die Einführung des Erbbaurechts im Hafen wird von der Hafenbehörde Hamburg Port Authority (HPA) nicht so umgesetzt wie von der Bürgerschaft gefordert.
Zwar hatte der Senat der Bürgerschaft mitgeteilt, dass er dem Ersuchen nachkommt und die HPA die Erbpacht einführen werde. Doch bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass das nur sehr eingeschränkt gilt. Denn der Aufsichtsrat der HPA, dessen Chef Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos) ist, hat anderes beschlossen: Die Einführung des Erbbaurechts soll zunächst nur für einen kleinen Teil des Hafens gelten, für Flächen in Steinwerder Süd, die derzeit neu erschlossen werden. Die Bürgerschaft hatte dagegen beschlossen, dass das Erbbaurecht generell im Hafen eingeführt werden soll.
Hafenwirtschaft ist erzürnt
Interessenvertreter der Hafenwirtschaft sind erzürnt. Der Geschäftsführer des Unternehmensverbands Hafen Hamburg (UVHH), Norman Zurke, hat mittlerweile die Präsidentin der Bürgerschaft, Carola Veit (SPD) in einem Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt, dazu aufgefordert, den Beschluss der Bürgerschaft umzusetzen und „Erbbaurechtsverträge für alle Vermietungen im Hafen einzuführen“.
Der SPD-Hafenexperte und Initiator der Beschlusses, Joachim Seeler, zeigt sich ebenfalls irritiert. Dem Abendblatt sagte Seeler: „In dem beschlossenen Bürgerschaftsantrag zur Flächenvergabe heißt es, dass Erbbaurechtsverträge generell möglich sein sollen. Eine Einschränkung auf neu entwickelte Flächen wurde nicht beschlossen.“ Allerdings habe sich noch kein Hafenunternehmer um einen solchen Vertrag beworben, so Seeler.
Es sei ja auch noch nicht ein Unternehmer darauf angesprochen worden, sagt Michael Kruse, Fraktionschef der FDP: „Ich fordere Senator Westhagemann auf, dafür zu sorgen, dass der Bürgerschaftsbeschluss zur Vergabe von Grundstücken in Erbpacht vollständig umgesetzt wird. Offenbar soll mit dem von der HPA gewählten Vorgehen dafür gesorgt werden, dass im Hafen keine Erbpachtverträge zustande kommen.“ Kruse begründet das damit, dass eine Besiedelung von Steinwerder noch gar nicht terminiert sei. „Vor dem Jahr 2020 wird doch gar nicht entschieden, was da gebaut werden soll“, moniert der Liberale.
Sonderfall Steinwerder Süd
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann will in der Sache aber hart und bei den früher geltenden Regelungen für Grundstücksvergaben bleiben. „Das bisherige Vermietungsregime hat sich bei den Bestandsflächen bewährt“, ließ er einen Behördensprecher auf Abendblatt-Anfrage ausrichten.
Die Laufzeit der Mietverträge betrage derzeit 30 Jahre. Wenn Hafenunternehmen langfristige Planungssicherheit benötigten, um Investitionen zu tätigen, würden bedarfsgerechte Lösungen gefunden und Mietverträge vorzeitig verlängert. „Die Entwicklung von Steinwerder Süd ist dagegen ein Sonderfall, der es rechtfertigt, einen neuen Weg zu beschreiten.“ Grund sei, dass künftige Nutzer hohe Investitionen in die Infrastruktur tätigen müssen, bevor sie loslegen könnten.