Hamburg. Hamburger Geldhaus sieht sich als Geschädigten bei umstrittenen Aktiengeschäften und erklärt, es habe sich rechtmäßig verhalten.

Das Hamburger Privatbankhaus M.M. Warburg & CO, gegen das staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Aktiengeschäften laufen, geht jetzt selbst in die Offensive: Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), des NDR und des WDR haben die Hamburger eine Klage beim Landgericht Frankfurt gegen die Deutsche Bank eingereicht, wie die „SZ“ auf ihrer Internet-Seite berichtet.

Jahrelang soll es die Deutsche Bank als Dienstleister bei großen Aktiengeschäften, in die Warburg involviert war, „pflichtwidrig“ unterlassen haben, fällige Steuern einzubehalten und an die Finanzämter abzuführen, heißt es laut SZ in der Klageschrift, die vom 21. Dezember 2018 datiere. Es geht um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte: Beim Handel mit Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende täuschten Banken, Börsenhändler und Aktienfonds die Finanzämter und ließen sich die auf Dividendenerlöse fällige, einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Staat erstatten.

Warburg sollte 56 Millionen Euro Steuern nachzahlen

In ihrem Bericht zitiert die „SZ“ den Aufsichtsratsvorsitzender von M.M. Warburg, Christian Olearius: „Mit unserer Klage wahren wir unsere Interessen.“ Die Privatbank habe sich rechtmäßig verhalten. Laut „SZ“ erklärte die Deutsche Bank auf Anfrage, die Klage sei bislang noch nicht zugestellt worden, deshalb könne man sich „zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern“.

Der Klageschrift zufolge habe M.M. Warburg bei den vom Fiskus im Nachhinein beanstandeten Geschäften die Aktien von einem Börsenhandelsunternehmen aus London gekauft, so die „SZ“. Diese Handelsfirma wiederum habe sich der Deutschen Bank als sogenannter Depotbank bedient. Die Steuerbehörden hatten von M.M. Warburg eine Steuernachzahlung von 56 Millionen Euro gefordert.