Hamburg. Die Bundesnetzagentur verlangt 140.000 Euro von dem Strom- und Gasanbieter. Unternehmen will Einspruch einlegen.

Die Bundesnetzagentur hat den Strom- und Gasanbieter E wie Einfach zu einem Bußgeld von 140.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe verdonnert. Die E.on-Tochter soll mit Hilfe von Callcentern bundesweit Verbraucher zum Wechsel von Strom- und Gasverträgen aufgefordert haben. Die Callcenter hätten die Verbraucher immer wieder „hartnäckig und gegen deren erklärten Willen“ kontaktiert, teilte die Behörde am Freitag mit. E.onwies die Vorwürfe am Freitag zurück. „Wir werden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen“, teilte ein Sprecher mit. „Wir gehen sehr sorgsam mit den rechtlichen Anforderungen an Werbe-Erlaubnisse um und stellen hohe vertragliche Maßstäbe auch an Adresslieferanten.“

Für die Anrufe hätten sie von verschiedenen Adresshändlern Einwilligungsdatensätze bezogen, die angeblich bei Online-Gewinnspielen zustande gekommen seien. „Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Angerufenen an den Gewinnspielen überhaupt nicht teilgenommen und entsprechend auch kein Werbeeinverständnis erteilt hatten“, hieß es. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, betonte: „Wir gehen weiter konsequent gegen Unternehmen vor, die beim Telefonvertrieb auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtswidrige Methoden einsetzen.“

Mehr als 190.000 Beschwerden

Bei der Netzagentur sind im vergangenen Jahr mehr als 190.000 Beschwerden und Anfragen zum Missbrauch von Rufnummern sowie zu unerlaubten Werbeanrufen eingegangen, etwa 65.000 mehr als 2016. Das sei ein neuer Höchststand, sagte Homann vor wenigen Tagen bei der Vorstellung des Jahresberichts der Netzagentur. Die Behörde hat in diesen Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,2 Millionen Euro verhängt.

Bei der Vorstellung ihres Jahresberichts hatte die Netzagentur auch auf eine neue Betrugsmasche hingewiesen. Danach dringen Kriminelle in Internetrouter ein, um teure Telefonferngespräche aufzubauen und hohe Gebühren zu kassieren – der Schaden beträgt im Einzelfall Tausende Euro.