Düsseldorf. Die Umwelthilfe wollte die Stilllegung von VW-Diesel-Autos in Düsseldorf erzwingen. Das Gericht wies die Klage der Umweltschützer ab.

Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten von Volkswagen werden in Düsseldorf nicht aus dem Verkehr gezogen: Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihrer Klage gegen die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt in erster Instanz gescheitert.

Der Umweltverband wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erloschen, argumentiert die Deutsche Umwelthilfe. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am Mittwoch als unzulässig und unbegründet ein.

Gericht spricht Deutscher Umwelthilfe Klagerecht ab

Die Deutsche Umwelthilfe habe in dieser Frage kein Klagerecht, befand das Gericht am Mittwoch wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Schleswig. „Der Bundestag hat sich dagegen entschieden und wir haben das zu respektieren“, sagte Richter Martin Stuttmann (Az.: 6 K 12341/17).

Aber auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert, gab das Gericht bekannt: Die Zulassung der VW-Diesel-Modelle sei trotz Abschaltautomatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. „Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt.“

Umweltschützer forderten Entzug der Betriebserlaubnis von VW-Dieseln

Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen.

„Seit drei Jahren versagen die Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist trotz des größten Umweltskandals der Nachkriegszeit nach unserem Wissen noch kein einziges Auto stillgelegt und kein Euro Strafe gegen die Hersteller verhängt worden“, kritisierte Resch.

Die Umweltschützer beriefen sich in der Verhandlung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der den Umweltverbänden für öffentliche Güter wie Wasser und Luft ein Klagerecht zugestehe.

Deutsche Umwelthilfe will Gerichtsentscheidung anfechten

Gegen das Urteil ließen die Richter Berufung zu. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch an, kündigte an, die Entscheidung anzufechten: „Das Urteil ist enttäuschend, aber wir sind uns absolut sicher, dass es keinen Bestand haben wird.“

Das Verfahren in Düsseldorf war das erste in einer Reihe von Klagen der Umwelthilfe gegen insgesamt zehn Städte. Weitere beklagte Städte sind laut Deutscher Umwelthilfe Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

Deutsche Umwelthilfe will mit anderer Klage Fahrverbote erzwingen

Über eine ältere Klage des Verbands wird das Bundesverwaltungsgericht im Februar entscheiden. Darin verlangt die Deutsche Umwelthilfe Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert.

Die Stadt Düsseldorf war vom dortigen Verwaltungsgericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu tun – notfalls mit Fahrverboten für Dieselautos. Jährlich stürben rund 13.000 Menschen an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid, so die Umwelthilfe.

Im Dezember war die Deutsche Umwelthilfe bereits vor dem Verwaltungsgericht Schleswig mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt gescheitert. (rtr/dpa)