Hamburg . Auch Hamburger Herbergen wollen die Macht der Internet-Buchungsportale brechen. Sie wehren sich vor allem gegen die Bestpreisklausel.

Eugen Block hat das Problem in die Öffentlichkeit gebracht. Der Hamburger Steakhaus- und Hotelbetreiber kämpfte lange gegen Internet-Buchungsportale wie HRS. Nicht nur die hohen Provisionen der Portale ärgerten Block, sondern vor allem die sogenannte Bestpreisklausel. Mit ihr stellte unter anderem HRS sicher, dass der Hotelier nicht niedrigere Tarife gewährt als das Internetportal selbst. Block bekam vor Gericht recht, HRS wurde die Bestpreisklausel untersagt. Die Hoteliers, darunter auch Block als Eigentümer der Luxusherberge Grand Elysée, jubelten. Doch die Freude währte nur kurz. Denn das mächtige Reservierungsportal booking.com hält trotz des Verbots an seiner Bestpreis-klausel fest. Und genau dagegen machen nach Abendblatt-Informationen nun viele Hotels bundesweit Front – auch in Hamburg. Sie verlangen, dass sich alle Portale an das Verbot der Bestpreisklausel halten müssen.

Die Direktorin des Hamburger Hotels Tiefenthal, Birgit Töben-Deul, und Sabine Möller von der Hotelkooperation CPH Hotels mit mehreren Dutzend Herbergen im In- und Ausland sehen nicht ein, dass die Hotels auf ihren Internetseiten keine niedrigeren Preise einstellen dürfen. Unterstützung in dieser Sache bekommen sie vom mächtigen Hotelverband Deutschland mit seinen 1400 Mitgliedern. Für viele Hotels geht es um nicht weniger als ihre wirtschaftliche Existenz. Schließlich bezahlen sie rund 15 Prozent Provision für eine Zimmervermittlung an booking.com und haben zugleich kaum mehr eine Möglichkeit, ihre Preise frei zu gestalten. Für Kunden sind die Reservierungsportale dagegen hilfreich. Sie können sich vor ihrer Reise im Internet detailliert über die Preise und die Qualität ihrer Unterkunft informieren. Doch statt im Anschluss bei den betreffenden Hotels selbst anzurufen, buchen sie bei HRS, booking.com oder Expedia. Deshalb kommt kaum noch ein Hotelier an den Portalen vorbei.

Kartellamt ermittelt gegen booking.com

Inzwischen hat booking.com sogar die deutsche Suchmaschine HRS überholt. Dem Vernehmen nach soll das Portal einen Marktanteil in Deutschland von 60 Prozent haben, auf HRS entfallen 30 Prozent und auf Expedia zehn. Das Kartellamt ermittelt seit einiger Zeit gegen booking.com wegen der Bestpreisklausel. Bereits am 2. April bekam das Unternehmen eine Abmahnung zugeschickt. Doch die Amerikaner reagieren anders als erwartet.

Am 29. Juni teilte das Portal den Hoteliers mit, dass es unbeeindruckt von der Abmahnung des Bundeskartellamts weiter auf seine „Ratenparitätsklausel“ beharre. Wolle der Hotelpartner die Zusammenarbeit mit dem Portal fortsetzen, würden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von booking.com automatisch in Kraft treten. „Als der Marktstärkere versucht booking.com mit dem Brecheisen für sich vorteilhafte Regelungen gegenüber der Hotellerie durchzusetzen und ignoriert die Rechtssprechung“, sagt Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland. „Auch Expedia versucht jetzt, den Hotels günstigere Zimmerpreise online nur auf fremden Buchungsportalen zu erlauben, aber keinesfalls auf der eigenen Website.“

Frankreich als Vorbild

Anders als in Deutschland hat Frankreich die Ratenparitätsklausel per Gesetz verboten. Dort dürfen Hotels auf ihren eigenen Vertriebskanälen nun niedrigere Preise anbieten als bei den Portalen. „Frankreich geht den richtigen Weg. Die Hotels dort haben wieder das richtige Maß an Verhandlungsspielraum“, so Warnecke. „In Deutschland hingegen werden von den Portalen Betriebe bestraft, wenn sie gegen deren Geschäftsbedingungen aufmucken“, sagt er. Da könne es passieren, dass Hotels von einem vorderen Platz in der Internet-Darstellung auf einen hinteren rutschen und so weniger gebucht werden. „Wir haben nur bedingt Einfluss auf das Ranking“, sagt Töben-Deul vom Hotel Tiefenthal.

„Außerdem drängen sich Buchungsportale immer häufiger zwischen Hotel und Firmenkunden“, sagt Möller. „Die Firmen wollen damit ihre Reservierungsprozesse optimieren, die Rechnung zahlt am Ende der Hotelier mit zusätzlichen Vertriebsprovisionen.“ Manchmal sind noch nicht einmal die Reisemanager in den Firmen über diese Vorgehensweise der Portale informiert. Töben-Deul hat das schon selbst erlebt, konnte aber bisher über persönliche Kontakte die Unternehmen als Direktkunden behalten.

„Viele Hotels bieten auf ihren eigenen Internetseiten Sonderkonditionen, die günstiger sind als die Preise in Reservierungsportalen“, sagt Möller von den CPH Hotels. „Darum ist es clever, sich vor jeder Buchung auch direkt dort zu informieren.“ Die Kooperation der CPH Hotels wurde vor 18 Jahren von Möller selbst gegründet. Ob sie und ihre Mitstreiter den Kampf gegen booking.com gewinnen, ist offen. Denn die Marktmacht der Amerikaner ist so groß, dass selbst viele CPH Hotels weiter bei booking.com gelistet bleiben. Die Umsatzverluste wären zu groß. Das Portal selbst äußerte sich am Donnerstag auf Nachfrage des Abendblatts nicht zu den Vorwürfen.