Für die Elbvertiefung bedeutet die Aussetzung des Verfahrens nicht das Aus, aber mindestens ein weiteres Jahr Verzögerung. Hamburgs Politiker lernen: „Hochmut kommt vor dem Fall“.
Hamburg/Leipzig. Für Hamburgs Senat und die Hafenwirtschaft ist es das größte denkbare Desaster: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig warf den Planungsbehörden der Stadt und des Bundes schweren handwerklichen Pfusch vor. Obendrein will das höchste deutsche Verwaltungsgericht Fragen des europäischen Wasserrechts von dem dafür letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklärt wissen. Das dauert wohl mindestens bis zum Frühjahr 2015.
Hochmütig hatte sich die Hamburger Politik und Wirtschaft Anfang 2013 über den Fehlschlag der Planungsbehörden von Bremen und des Bundes amüsiert. Die Hansestadt hatte bei den Planungen für die Vertiefung von Weser und Außenweser mangelhafte Arbeit abgeliefert. Das könne Hamburg nicht passieren, meinte man an der Elbe - und wurde am heutigen Donnerstag von dem für beide Großprojekte zuständigen 7. Senat auf die gleiche deutliche Weise abgewatscht. Nur mit dem Unterschied, dass man für die Beurteilung des Hamburger Planungswerks vor Gericht mehr als ein Jahr länger und drei Tage öffentlicher Anhörung mehr benötigte.
Für die Elbvertiefung bedeutet die Aussetzung des Verfahren nicht das Aus, aber mindestens ein weiteres Jahr Verzögerung. Weitere Klagen, die bislang als nebensächlich galten, können das Verfahren zusätzlich belasten. Der EuGH kann die Großprojekte an Weser und Elbe gänzlich kippen. Und Hamburgs Planer und Politiker lernen: Hochmut kommt vor dem Fall.