Der EuGH in Brüssel weist die Klage des irischen Politikers Thomas Pringle ab und gibt grünes Licht für den EFSF-Nachfolger ESM.
Luxemburg. Das oberste EU-Gericht billigt den neuen europäischen Rettungsschirm ESM. Der ESM verletze nicht das Haftungsverbot, wonach ein Staat nicht für die finanziellen Verbindlichkeiten eines anderen gerade stehen darf.
Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Brüssel entschieden. Der Euro-Rettungsfonds ESM ist rechtlich wasserdicht eingeführt worden. Das EU-Recht stehe dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des ESM nicht entgegen.
Damit wiesen die Richter die Einwände des irischen Abgeordneten Thomas Pringle zurück, der vor dem höchsten Gericht seines Landes gegen den Rettungsschirm geklagt hatte (Rechtssache C-370/12).
Der ESM wurde im Oktober aus der Taufe gehoben. Er kann Euro-Ländern bis zu 500 Milliarden Euro geben. Nach und nach soll er mit 700 Milliarden Euro ausgestattet werden. 80 Milliarden davon sind Barkapital, der Rest Garantien. Auf Deutschland entfallen 21,7 Milliarden Euro Bar-Kapital und 168,3 Milliarden Euro Garantien.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in Vorabentscheidungen über Klagen gegen den ESM dem Rettungsschirm im September grünes Licht gegeben. Danach konnte Deutschland den Vertrag unter bestimmten Bedingungen ratifizieren und der ESM am 8. Oktober an den Start gehen. Das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe steht noch aus.