Das Bundesverfassungsgericht hat den Beitritt zum Euro-Rettungsschirm genehmigt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bliebe.
Berlin. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfassungsgericht gibt grünes Licht für den Start des Euro-Rettungsschirms. Allerdings gibt es Auflagen für den Beitritt Deutschlands zum Rettungsschirm. Die Richter wiesen am Mittwoch in Karlsruhe Anträge der Kläger überwiegend zurück, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen. Die Ratifizierung könne aber erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.
Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37 000 Bürger einer Beschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen
Vor dem Eingang des Verfassungsgericht hatten sich vor der Urteilsverkündung ein knappes Dutzend Demonstranten versammelt. Sie skandierten „Wir sind das Volk“ und protestieren gegen den ESM .
+++ Urteil über Rettungsschirm wird nach Plan verkündet +++
Börsen rechneten mit positivem Urteil
Der deutsche Aktienmarkt ist am Mittwoch freundlich in den Handel gestartet. Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM legte der Leitindex DAX um 0,2 Prozent auf 7.321 Punkte zu. Schon am Dienstag hatte der DAX zugelegt. Er war mit einem Plus von 1,4 Prozent bei 7.310 Zählern aus dem Handel gegangen.
Die Vorgaben von den internationalen Märkte waren gut. An der New Yorker Wall Street hatte der Dow Jones am Dienstag um 0,5 Prozent auf 13.323 Punkte zugelegt. Der Technologieindex Nasdaq behauptete sich bei 3.104 Zählern. In Tokio kletterte der Nikkei in Erwartung eines positiven Entscheids der deutschen Verfassungsrichter am Mittwoch um 1,7 Prozent auf 8.959 Punkte. Der Euro legte leicht zu. Die Gemeinschaftswährung kostete am Morgen 1,2860 Dollar.
Kurz nach der Urteilsverkündung kommt es (11.45 Uhr) im Bundestag zur sogenannten Generaldebatte über den Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Um eine zeitliche Kollision mit der Karlsruher Urteilsverkündung zu verhindern, wurde die Rede von Kanzlerin Merkel nach hinten geschoben – so kann sie direkt auf die Entscheidung reagieren.
Mit Material von dpa und reuters