Hat Versorger zu spät über Preiserhöhung informiert? Verbraucherzentrale rät zum Einspruch
Hamburg. Am Mittwoch erhielt Volker T. einen Brief des Energieversorgers Vattenfall, in dem er über die Preiserhöhung zum 1. Januar informiert wird. So ging es auch vielen anderen Kunden. "Damit hat Vattenfall bei einer großen Zahl von Kunden die Frist zur Preiserhöhung verpasst", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Preiserhöhung zum 1. Januar wird damit nicht wirksam, denn die Schreiben hätten spätestens am 20. November - also sechs Wochen vorher, so wie es das Gesetz fordert, bei den Kunden sein müssen", sagt Hörmann. Eine E-Mail, die viele Kunden ebenfalls erhalten haben, reiche als Mitteilungsform nicht aus. Betroffenen Verbrauchern raten die Verbraucherschützer, Vattenfall auf das Fristversäumnis hinzuweisen und auf Beibehaltung des alten Preises zu bestehen - bis Vattenfall eine neue, fristgerechte Ankündigung schickt.
"Dazu gibt es keinen Anlass, denn wir haben uns an alle Regelungen gehalten. Die Preismaßnahme ist zum 1. Januar 2013 wirksam", sagt Vattenfall-Sprecher Stefan Kleimeier dem Abendblatt. Versorger Vattenfall, der 78 Prozent aller Haushalte in der Stadt beliefert, verteuert seine Energie zum Jahreswechsel um im Schnitt 12,9 Prozent. Die Kosten pro Kilowattstunde (kWh) steigen in jedem der drei angebotenen Tarife um 3,47 Cent. Kunden in der Hamburger Grundversorgung mit einem Verbrauch von 2500 kWh im Jahr bezahlen dann 7,23 Euro mehr im Monat oder knapp 87 Euro im Jahr.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale könnten sie zumindest im Januar noch die Mehrkosten sparen und auch die Jahresabrechnung anfechten, wenn darin der neue Preis schon ab 1. Januar verlangt wird. Doch die Kunden begeben sich damit auf unsicheres Gebiet, meinen andere vom Abendblatt befragte Experten.
Zunächst gilt die Sechs-Wochen-Frist nur für den Grundversorgertarif, in dem nach Schätzungen der Verbraucherschützer noch rund 40 Prozent der Vattenfall-Kunden sind. Bei anderen Tarifen können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen andere Regelungen vorsehen.
"Wir haben die Preisanpassungen am 19. November in einer Anzeige bekannt gemacht und zeitgleich die Briefe versendet", sagt Kleimeier. "Damit haben wir alle gesetzlichen Regelungen eingehalten." Tatsächlich heißt es in der entsprechenden Verordnung, dass Änderungen der Preise erst nach öffentlicher Bekanntgabe (gemeint ist eine Anzeige) wirksam werden, "die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss". Diese Bedingung hat Vattenfall erfüllt. Weiter verlangt die Stromverordnung GVV in Paragraf 5 "zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden". Wann genau diese beim Kunden eintreffen muss, ist nicht eindeutig geregelt. "Es kommt auf den Zeitpunkt des Zuganges an und der muss mindestens sechs Wochen vor der Preisanpassung erfolgen", sagt Hörmann. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht kein Fehlverhalten von Vattenfall. Am Ende sei es eine Auslegungssache, die nur vor Gericht geklärt werden könne, heißt es dazu von der Bundesnetzagentur.