Der Bankenrettungsfonds wird neubelebt, um Banken im Notfall zu stützen. Der Fonds wurde während der Finanzkrise 2008 zur Banken-Rettung gegründet.
Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition reaktiviert den vor einem Jahr stillgelegten staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin. Nach langer regierungsinterner Debatte wollte das Kabinett am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.
Die beteiligten Ministerien hatten sich nach Informationen der dpa erst wenige Stunden zuvor in der Nacht auf Mittwoch auf die Kabinettsvorlage verständigt. Mit der Wiederbelebung des Soffin schafft die Koalition ein Instrument, um Banken notfalls zu stützen, sollten sie die bis Mitte 2012 geforderten höheren Kapitalanforderungen nicht selbst stemmen können. Der Soffin II soll bis Ende 2012 befristet sein. Entgegen ersten Plänen ist eine Zwangsrekapitalisierung wieder vom Tisch.
+++ Regierung will kommende Woche den SoFFin wiederbeleben +++
+++ Doppelter Rettungsschirm: Berlin erteilt Spekulationen eine Absage +++
Nach einem ersten Entwurf sollte es möglich sein, Institute auch zwangsweise und nicht erst auf deren Antrag hin mit frischem Kapital zu versorgen. Darauf wird nun verzichtet. Die Finanzaufsicht Bafin soll aber höhere Eigenkapitalanforderungen stellen können. Die Bafin kann auch verlangen, dass ein Institut in einem Plan nachvollziehbar darlegt, wie es die höhere Eigenmittelausstattung erreichen will.
„Bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt oder zur Abwendung einer drohenden Gefahr für die Finanzmarkstabilität, (...) - also nicht erst bei konkreter Bestandsgefährdung eines Instituts - darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anordnen, dass ein Institut über eine höhere Eigenmittelausstattung verfügt“, heißt es im Gesetzentwurf.
Die europäischen Banken müssen im Zuge der Euro-Schuldenkrise bis zum Sommer 2012 einen zusätzlichen Risikopuffer aufbauen und ihre Kernkapitalquote auf 9 Prozent anheben. Das sollen sie nach dem Willen der EU-Staaten zunächst selbst schaffen. Sollte dies nicht gelingen, können Staaten mit entsprechenden Instrumenten einspringen.
Die Kapitallücke in sechs deutschen Geldhäusern wurde nach dem jüngsten Stresstest der europäischen Bankenaufsicht EBA auf 13,1 Milliarden Euro beziffert. Davon entfallen allein auf die Commerzbank rund 5,3 Milliarden Euro zur Eigenkapitalstärkung – der Großteil entfällt auf die Tochter Eurohypo. Im Gespräch ist daher unter anderem auch eine Auslagerung der Eurohypo in eine „Bad Bank“.
Der Soffin – ein Sondervermögen des Bundes – hatte unter anderem der Commerzbank, der Hypo Real Estate (HRE), der Aareal Bank sowie Landesbanken unter die Arme gegriffen. Der Soffin II soll wie sein Vorgänger mit Ermächtigungen für Kapitalmaßnahmen und Risikoübernahmen von bis zu 80 Milliarden Euro und für die Übernahme von Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro ausgestattet werden. Damit werde ein „starkes Signal“ gesetzt, „dass der Bund die Finanzmarktstabilität sicherstellen wird“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Nach Auslaufen der Leistungen des Soffin Ende 2010 gibt es ein neues Gesetz, nach dem Banken in Schieflage auch abgewickelt werden können. Damit laut dem „Restrukturierungsfondsgesetz“ die Bankenaufsicht die Übertragung des systemrelevanten Teils einer Bank auf ein anderes privates Institut oder vorübergehend auf eine staatliche „Brückenbank“ anordnen kann, muss jedoch eine Bestandsgefährdung der Bank vorliegen, die die Finanzmarktstabilität gefährdet und sich nicht auf anderem Wege beheben lässt.
Dieses Instrument sei und bleibe zum frühzeitigen Eingreifen bei einer konkreten Gefahr für ein einzelnes Institut geeignet, heißt es: Es „kann jedoch nicht als vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems insgesamt angewendet werden“. (dpa/abendblatt.de)