Der Energiekonzern E.on sieht in der AKW-Stilllegung einen starken Angriff auf seine Eigentumsrechte sowie das Berufs- und Gewerberecht.

Düsseldorf. Der Energieriese E.on klagt vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Stilllegung seiner Atomkraftwerke. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland sollte noch am Montag in Karlsruhe eingereicht werden, sagte ein Unternehmenssprecher in Düsseldorf und bestätigte einen Bericht der "Welt". In der Klageschrift mache E.on einen Vermögensschaden im hohen einstelligen Milliardenbereich geltend.

E.on hatte nach dem Atom-Moratorium infolge der Katastrophe von Fukushima zwei ältere Meiler abschalten müssen. Das im Sommer beschlossene neue Atomgesetz sieht zudem einen schrittweisen Ausstieg bis 2022 vor.

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Die Verfassungsbeschwerde richte sich ausdrücklich nicht gegen die Energiewende, betonte der E.on-Sprecher. Aber das Unternehmen sehe in der Gesetzesnovelle einen starken Angriff auf seine Eigentumsrechte sowie das Berufs- und Gewerberecht. "Ohne entsprechende Entschädigung ist dieser Eingriff aus unserer Sicht verfassungswidrig.“ Als Aktiengesellschaft sei E.on rechtlich dazu verpflichtet, das Vermögen der Aktionäre zu schützen.

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