RWE und E.ON bekommen nach einem Gerichtsbeschluss bereits gezahlte Abgaben in Höhe von rund 170 Millionen Euro vorläufig rückerstattet.

Düsseldorf. Nach Erfolgen vor Gericht im Streit um die Atomsteuer haben die Betreiber RWE und E.ON gezahlte Abgaben in Höhe von rund 170 Millionen Euro vorläufig erstattet bekommen. „Wir haben rund 75 Millionen Euro zurückerhalten“, sagte ein RWE-Sprecher am Dienstag. Die Summe hatte RWE vor wenigen Monaten nach dem Brennelementewechsel für das Atomkraftwerk Gundremmingen gezahlt. Das Finanzgericht München hatte dies kürzlich beanstandet. Da das Verfahren aber in die nächste Instanz geht, müssen die Versorger die jetzt erstatteten Summen als Rücklagen auf die hohe Kante legen. Zudem müssen sie in weiteren Fällen zunächst die Steuer zahlen, ehe sie dagegen klagen können. Jeder Fall wird einzeln entschieden.

E.ON bekam nach Angaben aus Unternehmenskreisen 96 Millionen Euro erstattet, nachdem das Finanzgericht Hamburg die Zahlung des Konzerns für das AKW Grafenrheinfeld moniert hatte. Über die Rückzahlungen hatte auch das „Handelsblatt“ berichtet. Zu laufenden Verfahren nehme der Konzern keine Stellung, sagte ein E.ON-Sprecher. Die Versorger sehen sich durch die jüngsten Urteile bestätigt, die Bundesregierung will diese anfechten. Der Rechtsstreit dürfte Jahre dauern.

Nach den Urteilen der Finanzgerichte in München und Hamburg war zunächst unklar gewesen, ob die Steuer zunächst zurückgezahlt wird. RWE-Chef Jürgen Großmann und E.ON-Boss Johannes Teyssen wollen mit den Verfahren die Milliardenabgabe ganz kippen. Die Gerichte hatten Zweifel angemeldet, ob der Bund eine solche Steuer erheben darf. Es stehe nicht fest, ob es sich bei der Brennelementesteuer tatsächlich um eine Verbrauchssteuer handelt und der Bund über die Gesetzgebungskompetenz verfüge. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will mit der Atomsteuer von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall jährlich insgesamt 1,3 Milliarden Euro kassieren. (Reuters)