Fertige Azubis und Absolventen können sich freuen: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können sie Milliarden vom Staat abkassieren.

München. Lange haben Finanzämter Auszubildenden und Studenten Steuervorteile vorenthalten. Der Bundesfinanzhof kassierte diese Praxis in zwei Fällen. Künftig könnten Betroffene ihre Kosten einfacher geltend machen – teuer für den Staat, wenn er nicht das Gesetz ändert.

Für Studenten und Lehrlinge dürfte es künftig einfacher werden, die Kosten für ihre Ausbildung beim Finanzamt geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) kassierte mit zwei aktuellen Urteilen die gängige Praxis der Behörden, die Anrechnung etwa von Studiengebühren als vorweggenommene Werbungskosten abzulehnen, ein Urteil mit wohl weitreichenden Folgen. Den Staat könnte das viel Geld kosten, wenn er das Einkommensteuergesetz nicht überarbeitet.

Das Gesetz regelt aus Sicht der Richter nicht klar genug, wie mit den Ausbildungskosten umzugehen ist. Die Politik könnte das Urteil aber auch nutzen, die Betroffenen nun besserzustellen. Grundsätzliche Wirkung haben die Urteile zunächst nicht. Erst muss das Finanzministerium entscheiden, ob die Sprüche auch im Alltag angewendet werden. Dort will man das Urteil nun genau prüfen.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßte die Entscheidung. Es sei angesichts der hohen Kosten für eine qualifizierte Ausbildung nur legitim, diese Ausgaben auch geltend machen zu können, teilte der Verband mit.

Bisher schauten Lehrlinge und Studenten in die Röhre, wenn sie teure Ausgaben für ein Erststudium oder die teuere Ausbildung beim Fiskus geltend machen wollten. Ihnen machten die Finanzämter einen Strich durch die Rechnung. Sie entschieden, dass Kosten der Erstausbildung – seien es Gebühren, Bücher oder Lehrgeld – nicht mit den später auf das Einkommen fälligen Steuern verrechnet werden können. Auch die Finanzgerichte urteilten so und begründeten dies mit dem 2004 ins Gesetz geschriebenen Abzugsverbot.

Dies dürfte sich mit den Urteilen erledigt haben. Denn in zwei Fällen entschieden die obersten Finanzrichter nun anders. Der BFH gab damit Klagen eines Piloten und einer Medizinerin (VI R 38/10 und VI R 7/10) statt, wie das Gericht am Mittwoch in München mitteilte. Bisher waren Studienkosten nur als Sonderausgaben absetzbar und auch nur bei Auszubildenden oder Studenten, die bereits während des Studiums steuerpflichtige Einkünfte hatten. Zudem waren diese Ausgaben nur in den Jahren absetzbar, in dem sie getätigt wurden.

Experten wie der DStV raten Studenten und Lehrlingen, nun eine Steuererklärung abzugeben. So könnten Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden, sagte Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „Betroffen davon sind in erster Linie Studenten.“ Aber auch Azubis, die sich in keinem Dienstverhältnis befinden, also etwa bei einem staatlichen Lehrbetrieb lernen, würden von der Entscheidung profitieren. Die Kosten würden zunächst als Verluste angegeben. „Wenn nach dem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung ein Einkommen erzielt wird, können diese Verluste entsprechend verrechnet werden“, sagte Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Das gehe in vielen Fällen auch rückwirkend. „Wer noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann dies für mindestens vier Jahre nachholen“, sagte Käding. Bis zum 31. Dezember 2011 könne also noch die Erklärung für 2007 abgegeben werden. Doch nicht jeder wird profitieren können: Wer schon eine Steuererklärung eingereicht habe, könne die Kosten nur dann nachträglich geltend machen, wenn der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig sei.

Das Bundesfinanzministerium äußerte sich zunächst zurückhaltend: „Im Hinblick auf die möglichen Haushaltsauswirkungen bei Bund, Ländern und Gemeinden kann ich derzeit keine Angaben machen“, sagte ein Sprecher in Berlin. Möglich ist, dass sich der Bund für eine Gesetzesänderung stark macht. Theoretisch ist auch möglich, dass das Ministerium mit einem „Nichtanwendungserlass“ verhindert, dass Finanzämter über die einzelnen Fälle hinaus die Urteile anwenden, um in weiteren Verfahren die Rechtsprechung nochmals prüfen zu lassen.

„Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Studien- und Ausbildungskosten kommen in dieser Dimension vollkommen unerwartet, setzen aber ein politisch richtiges Zeichen“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Patrick Meinhardt. „Selbstverständlich müssen die finanziellen Auswirkungen dieses Urteils jetzt sorgfältig vom Bundesfinanzministerium geprüft werden.“ Die Urteile seien dennoch eine Trendwende und ermöglichten eine andere Art des Bildungssparens. (dpa)