Im Streit um Lizenszgebühren von Musikstücken reicht die Gema Klage gegen YouTube ein. YouTube sieht keine Grundlage für weitere Gespräche

Hamburg. Nächste Runde im Vergütungsstreit um YouTube-Videos. Google, Betreiber der Internet-Plattform sieht nach einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema keine Grundlage für weitere Gespräche mehr. Eine Lösung kann es„nur am Verhandlungstisch und ohne juristische Verfahren“ geben, erklärte Sprecher Kay Oberbeck am Mittwoch in Hamburg. Es wird auf absehbare Zeit also keine Einigung geben.

Der Streit beruht auf den Lizenzzahlungen für das Abspielen von Musikvideos. Die Gema vertritt die Interessen von mehr als 60 000 „Musikurhebern“, also Komponisten, Textautoren und Musikverlegern, deren Urheberrechte sie besitzt. Für eine Nutzung der Videos fordert die Gema eine Gebühr. Die Rede war ursprünglich von zwölf Cent pro Videoaufruf. Mittlerweile sind die Forderungen aber niedriger. YouTube hält auch die korrigierten Forderungen für zu hoch, da sie das Abspielen von Musikstücken zu einem Minusgeschäft machen würden. Seit einigen Tagen versucht YouTube, den Ärger der Nutzer auf die Gema zu lenken. Wenn das Portal Videos blockiert, verweist es in der Begründung ausdrücklich auf die deutsche Verwertungsgesellschaft. So heißt es beispielsweise in bestimmten Fällen: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“

Bereits im vergangenen Jahr kündigte die Gema eine Klage vor dem Landgericht Hamburg an. Erst kürzlich erreichte die Klageschrift YouTube am Firmensitz in Kalifornien. Darin geht es nach Angaben der Plattform darum, 12 Musiktitel nicht mehr zugänglich zu machen. Zuvor hatte die Gema bereits per einstweiliger Verfügung YouTube verbieten lassen wollen, 75 Musikstücke anzubieten. Das Landgericht Hamburg lehnte den Erlass aber ab. Gleichzeitig gab das Gericht zu erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme.

YouTube hatte schon seit dem Start die Musik- und TV-Branche auf die Barrikaden gebracht, weil die Nutzer urheberrechtlich geschützte Musik, Videos sowie Ausschnitte aus Filmen und Fernsehsendungen ins Netz stellten, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen. Die Musik- und Medienkonzerne ließen die Inhalte reihenweise entfernen und verklagten YouTube. Mittlerweile bietet das Unternehmen ein Programm an, über das Rechteinhaber Inhalte sperren lassen können oder eine Beteiligung an den Werbeerlösen erhalten. Daher ist inzwischen das Gros der Musikvideos in Ländern wie den USA bei YouTube zu sehen.

(abendblatt.de/dpa)