EU-Finanzminister beschließen strengeren Stabilitätspakt. Bei Verstößen gegen die Neuverschuldung wird ein Pfand fällig
Brüssel. Nach monatelangen Debatten stehen die Details fest. Hartnäckigen Schuldensündern der Euro-Zone drohen künftig milliardenschwere Strafen. Die EU-Finanzminister einigten sich gestern auf einen strengeren Euro-Stabilitätspakt mit verschärften Sanktionen. Die Beschlüsse sind Kern eines Gesamtpakets zur Euro-Absicherung, das von den EU-Staats- und Regierungschefs Ende nächster Woche geschnürt werden soll. Das EU-Parlament muss dem Plan noch zustimmen.
"Der Stabilitätspakt ist ein Eckstein unserer umfassenden Antwort auf die gegenwärtige Krise", bilanzierte EU-Währungskommissar Olli Rehn. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete die Beschlüsse als "beachtlichen Erfolg". "Die Geschichte hat ihre großen Momente, wir hatten heute einen", sagte der ungarische Ressortchef György Matolcsy. Die EU zieht mit dem Gesetz die Konsequenzen aus der gefährlichen Schuldenkrise. Diese brachte Euro-Länder wie Griechenland oder Irland an den Rande des finanziellen Abgrunds. Strafen werden künftig früher verhängt und sind härter. Im Stabilitätspakt sind jetzt schon Geldstrafen vorgesehen, die in der Praxis aber nie verhängt wurden.
Die Beschlüsse im Überblick:
Pfand für Defizitsünder: Verstößt ein Euroland gegen die Defizitobergrenze von drei Prozent, muss es zum Auftakt eines Strafverfahrens ein Pfand von 0,2 Prozent seiner Wirtschaftsleistung hinterlegen. Für Deutschland wären dies beispielsweise rund fünf Milliarden Euro. Die Sicherheitszahlung kann im Fall einer gescheiterten Haushaltssanierung in eine Geldbuße umgewandelt werden.
Geldstrafen: Chronische Defizitsünder können mit hohen Geldbußen belegt werden. Im alten Stabilitätspakt sind bereits Finanzstrafen von bis zu 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung vorgesehen, die in der Praxis aber nie verhängt wurden.
Wirtschaftsungleichgewichte: Wirtschaftliche Schieflagen von Euro-Ländern sollen schneller erkannt werden. In der Vergangenheit blieb etwa Irlands Immobilienblase lange ohne Folgen. Künftig müssen Euro-Länder bis zu 0,1 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung als Strafe zahlen, wenn sie keinen Ausgleich schaffen. Deutschland könnte wegen seiner Exportüberschüsse ins Visier geraten.
Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand darf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Falls Euro-Länder die Marke überschreiten und die Schulden unzureichend abbauen, drohen Verfahren und letztlich auch Strafen. Der Anteil der Schulden, der die erlaubten 60 Prozent überschreitet, muss jährlich um ein Zwanzigstel gesenkt werden. Reformen von Rentensystemen und andere Faktoren können bei der Schuldenanalyse berücksichtigt werden.
Defizit-Strafverfahren: Bei Vorschlägen der EU-Kommission für Sanktionen haben die Länder nur noch eingeschränkte Blockademöglichkeiten. Ein Veto kann es im Ministerrat nur geben, falls eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder den Vorschlag ablehnt.