Das kleine Wunderding kann schnell zur großen Kostenfalle werden. Auch Fragen der Sicherheit und Haftung sollten bedacht werden.

Berlin. Gutaussehend, mit besten Verbindungen und hohem Haben-Wollen-Faktor: Smartphones sind der ideale Begleiter im mobilen Alltag. Besonders verführerisch: Der schnelle Internetzugang, überall, jederzeit.

Doch wenn der Kunde nicht aufpasst, kann der mobile Surf-Spaß schnell teuer werden: „Bei Einzelabrechnung kostet ein einziges Megabyte mindestens 19 bis 24 Cent“; sagt Rafaela Möhl vom Verbraucherportal Teltarif.de. „Wer im Monat regelmäßig mehr als 40 bis 50 Megabyte (MB)verbraucht, fährt mit einer Flatrate günstiger, die es bereits ab sieben Euro pro Monat gibt.“

Nur der rechtzeitige Gebührencheck schützt vor bösen Überraschungen auf der Telefonrechnung. Dabei sollten Verbraucher nicht nur die Internetkosten, sondern das Gesamtpaket in den Blick nehmen. „Der Tarif muss insgesamt zum individuellen Nutzungsprofil passen“, rät die Expertin.

Ein Blick in die letzten Handyrechnungen bzw. auf den Datenzähler des Geräts bringt Klarheit. Die derzeit massiv beworbenen Telefonie-Flatrates sind keineswegs immer erste Wahl: „Viele telefonieren beispielsweise gar nicht so viel, dass sich eine entsprechende Flat lohnt“, weiß der Tarif-Profi. „Außerdem entstehen oft Zusatzkosten, etwa für Kurznachrichten oder Telefonate in andere Netze.“

Kein Freifahrschein für unbegrenzten Surfspaß

Auch die Pauschaltarife für den Internetzugang, auch Flatrates genannt, sind kein Freifahrschein für unbegrenzten Surfspaß. „Üblicherweise wird die Geschwindigkeit ab einem bestimmten genutzten Datenvolumen gedrosselt, danach ist die Verbindung für den Rest des Monats sehr langsam“, weiß Rafaela Möhl.

Bei preiswerten Flats treten die Anbieter meist nach 200 bis 500 MB auf die Bremse. Für den Normalnutzer reicht das oft aus, weil über das Handy in der Regel erheblich geringere Datenmengen verschickt werden als zum Beispiel beim Laptop.

Wer allerdings auch unterwegs regelmäßig größere Datenmengen braucht und viele Bilder oder Videos herunterlädt, sollte einen teureren Tarif wählen, bei dem die Geschwindigkeit erst ab einem Datenvolumen von fünf Gigabyte (GB) gedrosselt wird. Für Gelegenheitstäter, die nur ab und zu, dann aber ausgiebig mobil surfen, kann auch eine Tagesflat interessant sein, die es bereits ab etwa zwei Euro gibt.

Ein Normalnutzer, der das Smartphone nicht allzu intensiv nutzt, kann momentan mit monatlichen Kosten von etwa 25 Euro rechnen (siehe Tabelle). Wer mit Flatrates für Telefonie und Internet auf der sicheren Seite sein will, zahlt - je nach Ausgestaltung des Vertrags - derzeit ab rund 40 Euro im Monat, zeitlich begrenzte Aktionspreise können günstiger sein (zum Beispiel bei dem Anbieter 1&1). Seit November gibt es bei verschiedenen Anbietern neue Tarife, neu sind Angebote, die zwar nach Verbrauch abrechnen, aber bei knapp 40 Euro nach oben gedeckelt sind (etwa bei Blau oder Simyo).

Kurze Vertragslaufzeiten sind sinnvoll

Gut zu wissen ist auch: Viele Smartphones wählen sich automatisch ständig ins Internet ein, beispielsweise um Mails zu checken oder das Navi upzudaten. Wer keine Monatsflat hat oder ins Ausland reist, sollte diese Einstellungen deaktivieren – sonst wird es ungewollt doch noch teuer.

Da sich die Tarife ständig ändern, sind kurze Vertragslaufzeiten sinnvoll. „Bei festen Verträgen hat man normalerweise Laufzeiten von 24 Monaten, bei den Prepaid-Angeboten dagegen kann man meist monatlich wechseln“, so Teltarif-Expertin Möhl. „Wenignutzer von Prepaid-Tarifen sollten darauf achten, ob bei Nicht-Nutzung eine Kontoführungsgebühr oder ähnliches erhoben wird und wann ungenutztes Guthaben verfällt.“

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Wahl des passenden Anbieters ist die Netzqualität. „Beim Telefonieren und Simsen gibt es bei den vier Netzbetreibern T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus keine Qualitätsunterschiede mehr, beim Internetzugang aber durchaus noch“, so Rafaela Möhl. Man sollte sich deshalb vorab erkundigen oder mit einer Prepaid-Karte testen, wie die Netzqualität in der eigenen Region tatsächlich ist.

Der günstigste Tarif nützt allerdings nur wenig, wenn das Smartphone in falsche Hände gerät und Kriminellen vertrauliche Daten verrät. „Nicht alle Geräte sind schon vom Hersteller mit umfassender Sicherheitstechnologie ausgestattet“, weiß Lutz Neugebauer vom Branchenverband BITKOM. „Inzwischen bieten aber die meisten Anbieter von Sicherheitssoftware entsprechende Lösungen für Smartphones an.“

Auch ein Smartphone braucht einen Virenscanner

Wichtig sind – wie bei jedem anderen Rechner auch – ein Virenscanner sowie eine Firewall, die vor Angriffen aus dem Internet schützt. Die zunehmende Verbreitung der Geräte macht schlecht gesicherte Smartphones für Cyberkriminelle nämlich immer attraktiver. „Außerdem sollten alle Daten sowohl auf internen und als auch auf zusätzlichen Speichern verschlüsselt abgelegt werden, damit sie nicht von Dritten ausgelesen werden können“, rät der Sicherheitsexperte.

Sehr sinnvoll: Die Möglichkeit, das Gerät bei Verlust extern sperren und Daten löschen zu können. „Normalerweise kann man das Smartphone problemlos wieder in den Ausgangszustand zurückversetzen, wenn es wieder auftaucht“, sagt Lutz Neugebauer. Empfehlenswert ist natürlich auch eine regelmäßige Datensicherung, damit wichtige Dateien im Falle eines Falles nicht unwiederbringlich verloren sind.

Auch wenn es lästig ist, sollte man den Zugriffsschutz nicht deaktivieren: „Sowohl das Gerät als auch die SIM-Karte sollten über PINs beziehungsweise Passwörter geschützt sein“, rät Neugebauer. Und natürlich gelten auch für das Smartphone die üblichen Regeln: Vorsicht bei unbekannten Mail-Absendern, merkwürdigen Attachments, dubiosen Internetseiten. „Vielen ist nicht bewusst, dass Apps ausführbare Programme sind und folglich auch Schadsoftware enthalten können“, so Neugebauer. „Deshalb sollte man vor dem Download auf seriöse Quellen achten.“

Praktisch und daher groß im Kommen sind Smartphones im Job. „Viele nutzen das Firmengerät sehr unbedarft und machen sich nur wenig Gedanken über mögliche Haftungsrisiken“, weiß Isabell Conrad, Partnerin der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei SSW Schneider Schiffer Weihermüller in München.

Für unzureichende Sicherungsmaßnahmen haftet der Arbeitgeber

Relativ harmlos ist die Frage, wer die Kosten für ein verschwundenes Smartphone ersetzen muss. „Man kann davon ausgehen, dass der Mitarbeiter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz voll haftet, bei mittlerer höchstens teilweise, bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht“, sagt die Rechtsanwältin. Das verlorene Gerät kostet maximal ein paar Hundert Euro: ärgerlich, aber zu verkraften.

Wesentlich heikler sind dagegen teure Folgeschäden, wenn beispielsweise eine virenverseuchte App den Firmenserver lahmlegt oder Dritte Betriebsgeheimnisse ausspähen. „Hier hängt vieles vom Einzelfall ab“, sagt die Juristin, „für die Folgen unzureichender technischer Sicherungsmaßnahmen haftet der Arbeitgeber. Umgeht der Mitarbeiter aber solche Sicherungen, weil er beispielsweise Passwörter deaktiviert, oder verstößt er gegen die Nutzungsrichtlinien der Firma, kann es durchaus zu einer Mithaftung des Arbeitnehmers kommen.“

Richtig kompliziert wird die Angelegenheit, wenn der Mitarbeiter das Smartphone nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzt. „Entstehen Schäden aufgrund von unerlaubter Privatnutzung muss der Arbeitnehmer sowohl mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung als auch mit Schadensersatzforderungen rechnen“, sagt Isabell Conrad. „Doch auch bei erlaubter Privatnutzung kann - je nach Einzelfall - durchaus ein Mitverschulden des Mitarbeiters gegeben sein.“

Unabhängig davon entsteht bei Privatnutzung noch ein weiteres Problem: Der Arbeitgeber ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, sehr viele Dokumente langjährig zu speichern. Durch solche Backups kommen leicht auch private Daten auf den Firmenserver.

Berufliches und Privates sollte man trennen

Zwar darf der Arbeitgeber im Normalfall nicht auf diese Informationen zugreifen. Trotzdem sollte man sich vorher überlegen, ob man wirklich möchte, dass das sexy Foto oder die heiße Mail der neuen Flamme jahrelang auf irgendeinem Firmenserver liegt. Abgesehen davon sind bei Fotos, Kontaktdaten etc. auch die Rechte der Freunde und Bekannten betroffen. Rechtsanwältin Isabell Conrad drückt es so aus: „Ich persönlich würde raten, Berufliches und Privates strikt zu trennen und zwei Geräte zu verwenden.“

Quelle: Welt Online