Bei säumigen Zahlern können gesetzliche Kassen ab 2011 als letzten Schritt Pfändungsmaßnahmen einleiten. Das Mindeststrafgeld: 30 Euro.

Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ab 2011 die Möglichkeit erhalten, fehlende Zusatzbeiträge über Inkassoverfahren einzutreiben, so der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Christian Lipicki. Bei säumigen Zahlern könnten die Kassen als letzten Schritt Pfändungsmaßnahmen einleiten. Zugleich wies er darauf hin, dass im kommenden Jahr aufgrund des erhöhten Einheitsbeitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent und der geplanten Einsparungen voraussichtlich kaum Zusatzbeiträge erhoben würden.

Am Dienstag hatten sich die Fachpolitiker der Koalition mit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) auf Details der geplanten Gesundheitsreform geeinigt. Wer ein halbes Jahr lang den von seiner Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag nicht gezahlt hat, muss mit einem Strafgeld in Höhe des dreifachen Zusatzbeitrages als Maximum, mindestens aber von 30 Euro rechnen. Der Säumniszuschlag soll nicht für Hartz-IV-Empfänger gelten.

Das Strafgeld sei ein „Gebot der Fairness“, sagte Lipicki. Die Zusatzbeiträge müssten von allen Versicherten der jeweiligen Kasse getragen werden. Andernfalls werde die Gemeinschaft geschädigt. Der Säumniszuschlag werde ebenso wie der Zusatzbeitrag direkt von den Kassen erhoben, also nicht über die Arbeitgeber direkt vom Einkommen abgeführt.

In der Gesundheitsreform ist vorgesehen, dass die rund 160 gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 ihre Zusatzbeiträge frei gestalten dürfen. Bisher dürfen sie nur einen Zusatzbeitrag von höchstem einem Prozent des Bruttolohns, maximal 37,50 Euro, von ihren Mitgliedern nehmen. Für Geringverdiener soll es einen Sozialausgleich geben.

Darüber hinaus wies Lipicki Aussagen von Koalitionspolitikern, dass die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft würden, als falsch zurück. Das sei nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs. Die Schnittstellen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung müssten jedoch klarer definiert werden. Der Gesetzentwurf soll am 22. September vom Kabinett beschlossen werden.