Gute Jobaussichten für Schüler und Studenten – doch auch bei Ferienjobs gibt es einiges zu beachten. Wichtige Fragen und Antworten.
Berlin. Wenn Schüler und Studenten in diesem Sommer einen Ferienjob suchen, sind die Aussichten nicht schlecht. Denn trotz Euro- und Finanzkrise haben junge Leute laut Experten offenbar beste Chancen auf einen Sommerjob. „Am Arbeitsmarkt gibt es keine Krise, viele Firmen suchen Aushilfen und Urlaubsvertretungen“, sagt Frauke Wille, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Die Angebote reichten vom Zeitungsaustragen bis zu Jobs in Büros und Fabriken.
Wer in den Ferien dazuverdienen will, sollte sich aber vorher schlaumachen, damit vom Lohn auch nichts verloren geht, gibt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) zu bedenken. Das Wissen um Abgaben und Steuern sei bares Geld wert.
Wie lässt sich der Ferienjob angehen?
Für Schüler und Studenten ist es am besten, wenn sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Damit kriegen sie ihr Geld unterm Strich brutto für netto, also ohne Einbußen. „Sie sollten mit ihrem Arbeitgeber darüber reden, bevor sie anfangen“, empfiehlt Markus Deutsch, Sprecher des Deutschen Steuerberaterverbandes. Weil die Finanzverwaltung noch immer dabei ist, auf ein elektronisches Verfahren umzustellen, gelten die Lohnsteuerkarten von 2010 weiter. Wer noch diese alte Karte aus Pappkarton hat, muss sie auch für 2012 nutzen und gleich zu Jobbeginn beim Chef abgeben. Wer noch nie eine besaß, kann beim Finanzamt eine neue Lohnsteuerbescheinigung kostenfrei beantragen.
Was ist mit Abgaben?
Ein typischer kurzfristiger Ferienjob ist sozialversicherungsfrei, egal wie viel verdient wird. Schüler und Studenten bekommen also keine Beiträge abgezogen für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert nicht länger als 50 Arbeitstage im Jahr oder – bei einer 5-Tage-Woche – maximal zwei Monate. Ob die Zeit an einem Stück oder über die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs dieser Art in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet.
Wie sieht es mit Steuern aus?
Keine Sorge: Erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von knapp über 900 Euro, also gut 10.900 Euro im Jahr, wird dem jungen Ferienjobber mit Lohnsteuerkarte auch tatsächlich Lohnsteuer abgezogen, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die meisten verdienen aber weniger. Solange sie unter diesem Jahresverdienstlimit bleiben, können sie sich die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen. Denn: Bei Ferienjobs auf Steuerkarte ziehen die Arbeitgeber meist mehr ab, als die jungen Leute dem Finanzamt schulden. Auch wenn es etwas Mühe macht, lohnt es sich, das zu viel Gezahlte mit einer vereinfachten Einkommenssteuererklärung zurückzuholen. Das kann ein paar hundert Euro mehr im Geldbeutel bedeuten.
Was passiert ohne Lohnsteuerkarte?
Aufgepasst: Wer ohne Lohnsteuerkarte seinen Ferienjob anfängt, dem zieht der Chef häufig pauschal 25 Prozent vom Bruttolohn fürs Finanzamt ab. Und das, obwohl die Einnahmen unter 900 Euro im Monat liegen. „Das geht ganz schnell und macht oft am wenigsten Aufwand in den Firmen“, warnt Deutsch. Pech für den Ferienjobber, der sich nicht die Mühe gemacht hat, rechtzeitig eine Lohnsteuerbescheinigung einzuholen oder wenigstens mit dem Chef über mögliche Abzüge zu reden. Er zahlt bei dieser Variante „definitiv drauf“, mahnt Deutsch zur Vorsicht. Das einbehaltene Geld kriege er nicht wieder.
Wie läuft es in Dauerjobs?
Ab 50 Tagen oder zwei Monaten am Stück handelt es sich um keinen typischen Ferienjob mehr. Deshalb fallen Sozialabgaben an sowie Steuern. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt davon ab, ob der junge Beschäftigte dann einen Minijob bis 400 Euro monatlich hat, einen Midijob (zwischen 400 und 800 Euro im Monat) oder ein normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Wann ist Vorsicht geboten?
Schüler in ihren letzten Ferien sollten aufpassen, sagt Expertin Klocke. Schließt sich an den Sommerferienjob eine Berufsausbildung an, wird auch schon die Aushilfszeit sozialversicherungspflichtig. Wer seinen Arbeitgeber über seine künftigen Pläne nicht informiert, muss bei einer Überprüfung nachzahlen.
Was ist mit dem Kindergeld?
Seit diesem Jahr ist es nicht mehr relevant, wie viel volljährige Ferienjobber nach Hause bringen. Die bisherige Verdienstgrenze von exakt 8.004 Euro im Kalenderjahr ist abgeschafft. Das Kindergeld respektive der Kinderfreibetrag für die Eltern steht nicht mehr auf dem Spiel. „Eine Riesenerleichterung“, sagt Deutsch. Dafür ist folgende Einschränkung neu: Volljährige Jobber dürfen zwar so viel verdienen wie sie wollen, aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst gerät das Kindergeld erneut ins Wackeln.
Was gilt bei staatlicher Unterstützung?
Studenten, die BAföG bekommen, sollten die Verdienstgrenze von 4.800 Euro im Jahr einhalten, mahnt das Deutsche Studentenwerk zur Vorsicht. Sonst kann die Ausbildungsförderung gekürzt werden.