Den Finanzministern liegt ein Elf-Punkte-Plan zur Steuervereinfachung vor. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 150 Euro steigen.
München/Berlin. Mit einem Elf-Punkte-Plan wollen die Bundesländer einen neuen Vorstoß zur Steuervereinfachung unternehmen. Ein entsprechender Vorschlag soll am Donnerstag von der Finanzministerkonferenz beraten werden. Zentrales Vorhaben sei die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 150 Euro auf 1.150 Euro, berichten die „Süddeutschen Zeitung“ und die „Welt“ (Donnerstagausgaben). Davon profitierten rund eine Million Arbeitnehmer.
Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag vereinfacht die Steuererklärung erheblich, da der Nachweis der einzelnen Ausgaben entfällt. Hat der Steuerpflichtige Werbungskosten, die unter diesem Betrag liegen, muss er durch die Anhebung zudem weniger Steuern zahlen. Bereits im vergangenen Jahr war der Betrag um 80 Euro auf 1000 Euro angehoben worden. Dieser Betrag war aber im Gesetzgebungsverfahren als zu gering bezeichnet worden.
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Auch für die Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers wollen die Finanzminister der Vorlage zufolge die Steuererklärung vereinfachen. Künftig soll es Arbeitnehmern möglich sein, pauschal pro Monat 100 Euro beim Finanzamt als Aufwand anzugeben. Bisher mussten die Steuerpflichtigen die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten für Miete, Finanzierung, Strom und Heizung nachweisen. Das bedeutete für sie, aber auch für die Mitarbeiter der Finanzämter, einen hohen Aufwand.
Damit die Steuererleichterungen keine Löcher in die staatlichen Kassen reißen, wollen die Länder an anderer Stelle Mehreinnahmen erwirtschaften. So sollen beispielsweise Handwerkerrechnungen unter 300 Euro künftig nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Das trifft eine verhältnismäßig hohe Anzahl von Steuerzahlern. Nach Daten der Länder lagen 2008 rund 56 Prozent der geltend gemachten Arbeitskosten für Handwerker unterhalb dieser Schwelle.
Eine weitere Regelung betrifft die Beteiligten an Private-Equity-Gesellschaften. Die Länder wollen eine Steuervergünstigung streichen, die bislang für einen Teil ihrer Einnahmen („carried interest“) gilt. Derzeit müssen die Investoren auf 40 Prozent dieser Einnahmen keine Steuern zahlen.
Bei der Abstimmung mit den anderen Ländern befinde man sich „auf der Zielgeraden“, sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) der Tageszeitung „Die Welt“. „Ob wir bereits auf der aktuellen Finanzministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss fassen können oder auf der nächsten, ist noch offen.“ Man sei zuversichtlich, dass man schon bald einen gemeinsamen Vorschlag machen und im Bundesrat eine Gesetzesinitiative starten könne, sagte Carsten Kühl (SPD), Finanzminister von Rheinland-Pfalz.
Nach Informationen der „Welt“ sollen auch die Pauschalbeträge für behinderte Menschen angehoben werden. Nach Angaben von Kühl führt das Steuervereinfachungspaket nicht zu Einnahmeausfällen. „Die Maßnahmen sind unter dem Strich aufkommensneutral“, sagte Kühl.
Das bedeutet allerdings auch, dass einige Gesetzesänderungen zu Belastungen bei den Steuerzahlern führen werden. So soll die Freigrenze für Sachbezüge des Arbeitgebers nach den Vorschlägen gesenkt werden. Bisher können Arbeitnehmer monatlich 44 Euro steuerfrei erhalten, etwa in Form eines Tankgutscheins. Künftig soll alles über 20 Euro besteuert werden. Zudem sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kinderbetreuungskosten künftig stärker besteuert werden. (abendblatt.de/dapd)