Ob Kindergeld, Fahrtkosten oder Ausgaben für Handwerker. Wie sich dieses Jahr noch Abgaben reduzieren lassen. Wichtige Tipps von Experten.
Hamburg. Die Zeit drängt. Wer kurz vor Jahresschluss noch etwas kauft oder reparieren lässt, kann oft Steuern sparen. Das Abendblatt hat mit Experten Tipps zusammengestellt.
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Kindergeld: Nur ein Euro zu viel an Einkünften, kann das gesamte Kindergeld gefährden. Junge Erwachsene, für die die Eltern noch Kindergeld beziehen, dürfen 2011 maximal 8004 Euro hinzuverdienen. Davon können Werbungskosten, Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. "Liegen danach die Einkünfte noch immer über dem Grenzbetrag, kann der Kauf von Arbeitsmitteln - wie ein Laptops oder Fachbuch - das Kindergeld retten", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verein der Lohnsteuerhilfevereine.
Werbungskosten: Die Kosten für den Job zu checken zahlt sich ebenfalls aus. "Schon durch den Weg zur Arbeit ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro meist ausgeschöpft", sagt Aenne Riesenberg von "Finanztest". Weitere Ausgaben führen dann zu einer zusätzlichen Steuerersparnis. Das können Arbeitsmittel wie Computer oder Fachbücher sein, aber auch eine privat bezahlte Fortbildung im nächsten Jahr, die man schon in diesem Jahr begleicht. Aber aufgepasst: "Ist eine Anschaffung teurer als 487,90 Euro, können die Ausgaben nur über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei einem Computer sind das drei Jahre", sagt Riesenberg.
Krankheitskosten: Das Finanzamt beteiligt sich an Krankheitskosten wie Medikamenten, Zahnersatz oder Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Allerdings wirken sich die Kosten erst aus, wenn der zumutbare Eigenanteil überschritten ist. Der ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und liegt zwischen einem und sieben Prozent. Expertin Riesenberg rechnet an einem Beispiel vor: Ein Single mit 30 000 Euro an Einkünften muss 1800 Euro (sechs Prozent) selber tragen. Wenn er schon 2000 Euro für Zahnersatz ausgegeben hat und sich noch eine Brille für 500 Euro kauft, werden 700 Euro als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Das führt zu einer Steuerersparnis von 210 Euro.
Fristen: Wer keine Steuererklärung abgeben muss, etwa Arbeitnehmer mit Steuerklasse I oder Studenten, kann das noch Jahre später nachholen. "Ende des Jahres läuft die Frist für das Jahr 2007 ab", sagt Rauhöft. "Die Möglichkeit von Steuererstattungen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen sollte nicht unterschätzt werden." Es können aber auch Verluste festgestellt werden, die mit späteren Einkünften verrechnet werden. Auch das kann sich lohnen.
Dienstleistungen: Noch ein gründlicher Hausputz vor Weihnachten geplant? Das Finanzamt beteiligt sich daran. So gehören Fensterputzen, Teppichreinigung oder Baumfällarbeiten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. 20 Prozent der Kosten, maximal 4000 Euro, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. "Auch ein Umzug zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen", sagt Peter Kauth vom Internetratgeber "Steuerrat 24". "Für Handwerkerleistungen können zusätzlich 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1200 Euro, geltend gemacht werden."
Banken: Nur bis zum 15. Dezember ist noch Gelegenheit, bei den Banken für das Depot eine Verlustbescheinigung zu beantragen. "Das ist sinnvoll, wenn man mehrere Depots bei verschiedenen Banken unterhält und Gewinne und Verluste miteinander verrechnen will", sagt Steuerberater Tobias Müller von der Hamburger Kanzlei MDS Möhrle. Liegen alle Kapitalanlagen bei einer Bank, werden eventuelle Verluste auf das neue Jahr vorgetragen. "In einigen Fällen kann auch in diesem Fall eine Verlustbescheinigung sinnvoll sein", sagt Müller. "Das sollte aber individuell mit dem Steuerberater geklärt werden."
Spenden: Eine gute Tat honoriert auch der Fiskus. Spenden für gemeinnützige Zwecke sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Für Wohltaten bis 200 Euro reicht als Beleg der Kontoauszug. Sonst ist eine Zuwendungsbestätigung der Organisation erforderlich.
Riester-Rente: Wer nicht aufpasst, verschenkt bei der Riester-Rente viel Geld und schmälert seine Rendite. Rund 45 Prozent der Berechtigten haben einen Sparvertrag der staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschlossen. Doch Geld vom Staat gibt es nur, wenn die Zulage auch beantragt wird. Für eine vierköpfige Familie sind das immerhin bis zu 793 Euro jährlich. "In Hamburg beantragen lediglich 68 Prozent der Sparer ihre Zulage", sagt Markus Temme von der Fondsgesellschaft Union Investment, die dazu eine Studie erstellt hat. Der Wert liegt noch unter dem Bundesdurchschnitt von 74 Prozent. Die Riester-Zulagen kann man sich noch zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres sichern, also bis Ende des Jahres noch für 2009. Wer nicht jedes Jahr neu beantragen will, kann einen Dauerzulagenantrag nutzen.
Doch auch in diesem Fall ist die Riester-Rente kein Selbstläufer. "Die volle Zulage gibt es nur, wenn vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden, wobei die Zulagen angerechnet werden", sagt Kauth. Wer das nicht überprüft, erhält die staatlichen Fördergelder nur anteilig entsprechend seiner Einzahlung. "In Hamburg kassieren nur 63,5 Prozent der Sparer die volle Zulage", sagt Temme. Auch die Finanzverwaltung geht bei der Steuererklärung automatisch davon aus, dass die Zulagen beantragt wurden. Sie werden dann bei einem möglichen Steuervorteil der Sparbeiträge mit verrechnet - egal ob sie fließen oder nicht.
Immobilie: In Schleswig-Holstein steigt die Grunderwerbssteuer zum 1. Januar 2012 von 3,5 auf fünf Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300 000 Euro werden 4500 Euro mehr an Grunderwerbsteuer fällig. "Da lohnt sich die Beurkundung des Kaufvertrages noch in diesem Jahr", sagt Müller. Wer das nicht mehr schafft, kann Grundstück und Haus getrennt erwerben. "Dann wird nur für das Grundstück Grunderwerbsteuer fällig, wenn es sich um separate und voneinander unabhängige Verträge handelt", sagt Müller. Eine andere Möglichkeit sei, Einbauküche, Sauna oder den vollen Heiztank aus dem Kaufpreis herauszurechnen, um die Bemessungsgrundlage zu senken.
Hochzeit: Der Bund fürs Leben kann sich auch finanziell auszahlen. "Selbst wenn man erst im Dezember heiratet, profitiert man für das gesamte Jahr vom Ehegattensplitting", sagt Müller. Beispiel: Verdient ein Partner 60 000 Euro und seine Angetraute 25 000 Euro, so führt das bei gemeinsamer Veranlagung im Vergleich zum Singletarif zu einer Steuerersparnis von rund 1200 Euro. Die Ehe lohnt - rein finanziell gesehen - kaum, wenn beide Partner etwa gleich hohe Einkommen haben.