Gekappte Förderung: Seit 1. April gibt es für neu ans Netz gegangene kleine Dachanlagen (bis zehn Kilowatt Leistung) nur noch 19,5 statt bisher 24,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Außerdem werden nur 80 Prozent des eingespeisten Stroms vergütet. Der Rest soll selbst verbraucht werden. Bei größeren Dachanlagen sinkt die Vergütung von 21,98 auf 16,50 Cent je kWh. Für Freiflächenanlagen gibt es nur noch 13,50 statt 17,94 Cent je kWh.

Staffelung: Künftig werden die Vergütungen für Neuanlagen Monat für Monat weiter reduziert.

Übergang: Nur wer für seine geplante Dachanlage vor dem 24. Februar ein sogenanntes Netzanschlussbegehren gestellt hat, kann noch die alten Fördersätze nutzen - wenn die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.

Rechtsunsicherheit: Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft, weil es Einwände von den Bundesländern gibt. Da das Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist, gilt als sicher, dass die Regelungen Bestand haben. Der Bundestag kann Einwände überstimmen.