Im Streit um die Rechte an den Namen iPad wartet der chinesische Kläger auf ein Angebot. Der Apple-Konzern sieht sich jedoch im Recht.

Shanghai. Die Auseinandersetzung um die Namensrechte für das iPad in China geht in eine weitere Runde: Das chinesisches Unternehmen Shenzhen Proview Technology wartet auf ein finanzielles Angebot von Apple. „Wir hoffen, dass beide Seiten die ganze Sache aushandeln können“, sagte ein Proview-Anwalt nach einer Anhörung am Mittwoch vor Gericht in Shanghai.

Das Unternehmen aus Shenzhen in Südchina beansprucht die Namensrechte für den beliebten Tablet-Computer in China und will vor Gericht einen Verkaufs- und Werbestopp durchsetzen. Das Gericht in Shanghai hörte die Klage zunächst, ohne ein Urteil zu fällen. Auf die Höhe der Forderungen wollte der Anwalt nicht eingehen. „Wir behalten uns das Recht vor, Entschädigung zu verlangen“, sagte der Anwalt.

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Apple hingegen bekräftigt, die weltweiten Namensrechte 2009 rechtmäßig von dem Schwesterunternehmen Proview Taiwan gekauft zu haben. Der Bildschirmhersteller Proview habe gegen einen Vertrag verstoßen, indem er die Markenrechte für China nicht wie vereinbart abgegeben habe, erklärten Apple-Anwälte bei der Anhörung. Zudem habe Proview seinen eigenen „IPAD“-Computer jahrelang nicht vermarktet und damit möglicherweise die Rechte an dem Markennamen verloren.

Doch Proview Shenzhen gibt vor, nicht Teil dieses Geschäfts gewesen zu sein. Beide Unternehmen gehören der Proview International Holding in Hongkong, die seit 2010 praktisch pleite ist. Proview präsentierte als Beweisstück seinen „IPAD“, einen flachen Computer mit der Breite und dem Gewicht eines kleinen Mikrowellen-Herdes. Die Anwälte erklärten, wegen des Erfolgs von Apples iPad habe sich das Proview-Produkt auf dem chinesischen Markt nicht durchsetzen können.

Die Apple-Seite erklärte dagegen, das iPad sei erst 2010 auf den Markt gekommen und damit zehn Jahre nach der Einführung des Proview-Computers. Zudem sei die hoch verschuldete Firma Proview gar nicht in der Lage, das „IPAD“ zu produzieren. „Sie haben keinen Markt, keinen Umsatz, keine Kunden. Sie haben nichts“, sagte Apple-Anwalt Qu Miao. „Das iPad ist so beliebt, dass es einen Angebotsengpass gibt. Wir müssen das öffentliche Interesse berücksichtigen.“ Ein Verkaufsverbot würde hohe Verluste für Apple bedeuten, für die Proview aufkommen müsste. Die teils hitzig verlaufende Anhörung wurde nach vier Stunden vertagt. Ein Termin für ein Urteil oder weitere Anhörungen wurde zunächst nicht genannt.

Bereits im Dezember hatte ein chinesisches Gericht zugunsten von Proview geurteilt. Apple legte Berufung ein. Mehrere Gerichte in China haben inzwischen den Verkauf des iPads untersagt. Am 29. Februar will sich ein Gericht in Guangdong mit dem Fall befassen. In verschiedenen Städten haben Gewerbeämter auf Betreiben von Proview mit Ermittlungen begonnen. Einige Geschäfte haben die Tablets aus den Regalen genommen, um nicht behelligt werden zu können. (dpa/dapd/abendblatt.de)