Kündigungsfristen müssen nach der Kritik des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden. Die Koalition will schnell handeln.
Berlin. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den deutschen Kündigungsfristen will die schwarz-gelbe Koalition das gesamte Arbeitsrecht auf den Prüfstand stellen. So sollten mögliche weitere Konflikte mit EU-Diskriminierungsverboten erkannt und entschärft werden, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ingrid Fischbach (CDU), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Ähnlich äußerte sich auch FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb: „Es kann nicht sein, dass unanwendbare Vorschriften weiterhin im Gesetz stehen.“
Aus Sicht der SPD-Fraktion sind Nachbesserungen im Arbeitsrecht längst überfällig. „Es muss Schluss damit sein, dass die Bundesregierung ein in Teilen europarechtswidriges Arbeitsrecht duldet“, sagte die arbeitspolitische Sprecherin der SPD, Anette Kramme, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag in Luxemburg entschieden, dass die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, gegen EU-Recht verstoße. Es handele sich um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die höchsten EU-Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten „erforderlichenfalls unangewendet zu lassen“.
Der Entscheidung lag die Klage einer Frau zugrunde, die im 18. Lebensjahr von einem Essener Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren – seit dem 25. Geburtstag - lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.