Die angeschlagene WestLB darf zwar eine “Bad Bank“ gründen. Allerdings misstrauen die Brüsseler Wettbewerbshüter der hohen Zuzahlung.

Brüssel. Die Europäische Kommission hat der angeschlagenen WestLB die Gründung einer „Bad Bank“ nur vorläufig genehmigt. Die Kommission teilte am Dienstag mit, sie habe die Maßnahme aus Gründen der Finanzstabilität vorläufig zugelassen, zweifle jedoch daran, dass sie mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stünden. Daher habe sie ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet.

Die WestLB soll als erste in Deutschland eine sogenannte „Bad Bank“ bekommen, in die „faule Papiere“ im Volumen von gut 85 Milliarden Euro ausgelagert werden sollen. Gleichzeitig werde die WestLB eine Kapitalspritze in Höhe von drei Milliarden Euro durch den Bankenrettungsfonds SoFFin erhalten, wie die Kommission mitteilte. Zuvor war in Deutschland von bis zu vier Milliarden Euro vom Bund die Rede.

„Die Gründung der Bad Bank zeigt, dass die Umstrukturierung der WestLB im Gange ist“, sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. „Ich bin jedoch erstaunt darüber, wie viel zusätzliche Unterstützung erforderlich ist.“ Die Kommission ist die oberste Wettbewerbsaufsicht in Europa und entscheidet über die Rechtmäßigkeit staatlicher Beihilfen. In der „Bad Bank“ sollen strukturierte Wertpapiere, sonstige Risikopositionen sowie Geschäftsfelder kommen, die die nordrhein- westfälische Landesbank nicht mehr zum Kerngeschäft zählt.