Die fünf Wirtschaftsweisen üben in ihrem Jahresbericht Kritik am finanzpolitischen Krisenmanagement der Bundesregierung.

Berlin. Die fünf Wirtschaftsweisen kritisieren einem Zeitungsbericht zufolge das finanzpolitische Krisenmanagement der Bundesregierung. Die Rettungsmaßnahmen zur Stützung des deutschen Bankenwesens wiesen „erhebliche Defizite„ auf, zitiert das „Handelsblatt“ vorab aus dem aktuellen Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. So bestehe unmittelbarer Handlungsbedarf in einer zügigen und dauerhaften Bereinigung der Bankbilanzen sowie der Restrukturierung der Institute, deren Geschäftsmodell sich als nicht tragfähig erwiesen habe.

Das Bad-Bank-Modell der Bundesregierung zur Auslagerung von Problemaktiva funktioniert nach Ansicht der Ökonomen deshalb nicht, weil die Teilnahme der Banken freiwillig und die Konditionen wenig attraktiv seien, schreibt das „Handelsblatt" weiter. Die Sachverständigen gehen demnach davon aus, dass das Angebot deshalb „nur in geringem Maße in Anspruch genommen werden dürfte“. Aus demselben Grund sei auch die Restrukturierung der Banken ohne tragfähiges Geschäftsmodell nicht vorangekommen.

Der Bundesregierung empfehlen die Sachverständigen, Banken bei mangelnder Eigenkapitalausstattung einem größeren Druck zur Auslagerung von Altlasten und zur Durchführung von Rekapitalisierungen zu unterwerfen. „Wenn sie nicht in der Lage sind, Eigenmittel am Markt aufzunehmen, müsste dies durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung geschehen“, schreiben die Wissenschaftler dem Bericht zufolge. Banken ohne tragfähiges Geschäftsmodell müssten restrukturiert und bei Bedarf abgewickelt werden.

Als Katalysator eines solchen entschiedenen Umgangs mit notleidenden Instituten könnten umfassende Belastungstests dienen, deren Annahmen und Ergebnisse auf Einzelinstitutsbasis transparent gemacht werden, heißt es weiter. Die geplante Bündelung der Bankenaufsicht unter dem Dach der Bundesbank begrüßen die Wirtschaftsweisen. Allerdings sollte die Bundesbank neben der Bankenaufsicht auch für die Versicherungsaufsicht zuständig sein.