Die Hamburger Sparkasse hat einen ersten Prozess um ein Lehman-Zertifikat verloren. Bis der Betroffene seine 10.000 Euro Ersparnisse zurück erhält, kann es aber dauern.

Hamburg. Schadenersatz in voller Höhe hat das Hamburger Landgericht einem Käufer von Zertifikaten der insolventen US- Investmentbank Lehman Brothers zugesprochen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) habe den 64 Jahre alten früheren Lehrer Bernd Krupsky beim Verkauf im Jahr 2006 in zwei Punkten falsch beraten, sagte der Vorsitzende Richter Martin Tonner der zuständigen Zivilkammer am Dienstag zur Begründung.

Die Bank habe den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass die von ihm gekauften Lehmann-Zertifikate im Wert von 10.000 Euro nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen. Zudem habe sie verschwiegen, selbst ein „wirtschaftliches Eigeninteresse“ an dem Geschäft zu haben.

So habe die Haspa damals eine größere Menge Lehman-Zertifikate gekauft, um sie gewinnbringend an Kunden weiterzuveräußern. Andernfalls hätte sie diese gegen einen Abschlag an Lehman zurückgeben müssen. „Diese Interessenlage begründet in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht“, betonte der Richter.

Der Kläger und sein Anwalt äußerten sich zufrieden über das Urteil, das im Gerichtssaal von einigen Zuhörern mit Applaus begrüßt wurde. „Ich bin glücklich und gleichzeitig ein bisschen überrascht“, sagte der 64-Jährige. Sein Anwalt Ulrich Husack sieht in dem Urteil „ein Gerüst für weitere Fälle gegen die Haspa, die in den nächsten Wochen vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden“.

Besondere Bedeutung mit Blick auf eine Berufung sieht der Anwalt darin, dass sich der Richter bei seiner Entscheidung auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) stützt. Darin verlangt der BGH, dass Banken ihr Eigeninteresse beim Verkauf von Produkten dem Kunden gegenüber offen legen müssen.

Sein Geld wird Bernd Krupsky zunächst dennoch nicht zurück erhalten. Denn die Haspa kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an. Der Fall wird damit vor dem Oberlandesgericht weiterverhandelt. „Wir sind optimistisch, dass die Situation in der nächsten Instanz neu bewertet wird“, sagte Haspa-Privatkundenvorstand Reinhard Klein.

Denn das Gericht habe ausdrücklich festgestellt, dass die Haspa das Produkt dem Anleger empfehlen durfte. „Es hat daneben allerdings auch rückwirkend Pflichten für Banken erkannt, die es vorher nicht gab“, sagte Klein. Das Urteil des BGH zur Offenlegung von Provisionen oder Margen gegenüber den Kunden gibt es allerdings schon seit dem Jahre 2006.