Fehler korrigieren, das Vertrauen der Anleger zurück gewinnen: Deutsche Banken haben zu diesem Ziel zehn Leitlinien vorgegeben. Viele davon beschreiben aber Selbstverständlichkeiten.

Berlin. "Das Vertrauen der Anleger in das Bankensystem hat durch die Finanzkrise Schaden genommen. Nun gilt es, Fehler zu korrigieren", sagte der Chef des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Manfred Weber. Der Verband hat seinen Mitgliedsinstituten dazu zehn Leitlinien vorgegeben, mit denen die Bedürfnisse der Kunden wieder stärker in den Mittelpunkt der Geschäftsprozesse rücken sollen.

Viele der Punkte beschreiben Selbstverständlichkeiten wie der erste Leitsatz: "Bei der Vermögensanlage sollen die Banken die Bedürfnisse und die finanzielle Situation des Kunden in den Mittelpunkt stellen." Das sei ohnehin eine schon jetzt geltende gesetzliche Vorschrift, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Weiter müssen die Banken bei der Prüfung der Finanzprodukte berücksichtigen, wie riskant die Anlagen sind. Leicht verständliche Produktinformationen sollen über Chancen, Risiken und Kosten der Produkte aufklären. Gemeinsam mit dem Kunden soll künftig ein Anlegerprofil erstellt werden, das dem Kunden auch ausgehändigt wird. Bei Meinungsverschiedenheiten soll aktiv auf ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren hingewiesen werden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, dass aus Sicht der Anleger kaum erkennbar sei, was die Banken am derzeitigen Zustand ändern wollen.

"Das ist nur ein Feigenblatt"

"Die Banken wollen mit ihrer Selbstverpflichtung schärfere Vorgaben durch den Gesetzgeber verhindern", sagt Nauhauser. "Das ist nur ein Feigenblatt." Hinzu komme, dass solche Leitlinien für den Kunden nicht rechtsverbindlich seien. "Er kann daraus keine Ansprüche ableiten", sagt der Verbraucherschützer.

Die Bundesregierung plant bisher, dass Bankberater Beratungsgespräche beweissicher dokumentieren müssen. Außerdem soll die Verjährungsfrist von drei Jahren erst ab dem Zeitpunkt gelten, ab dem der Kunde einen Vermögensschaden bemerkt. Bisher läuft die Frist ab dem Zeitpunkt des Verkaufs einer Geldanlage. Beide Vorhaben dürften noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden.

Verbraucherschützer fordern weitere gesetzliche Regelungen. "Einzelne Zertifikate und andere spekulative Anlageprodukte müssen im Beratungsgeschäft verboten werden", fordert Nauhauser. Das würde eine stärkere Regulierung der Produkte erfordern.