Die Frankfurter Sparkasse hat erstmals einen Prozess gegen einen Lehman-Geschädigten verloren, nachdem zuvor zwei Klagen gegen die Bank abgewiesen wurden.

Frankfurt/Hamburg. "Wir sehen das als ein richtungsweisendes Urteil an", sagte Peter Kyritz von der Interessengemeinschaft Lehman-Geschädigter. Der Kläger hatte 50 000 Euro in ein Zertifikat der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers investiert. Er wollte eine kurzfristige Anlage. Darauf versicherte der Bankberater, dass das Zertifikat bereits nach einem Jahr zurückgezahlt werde - was nicht eintrat.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Kläger das Papier nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass sich die Laufzeit über vier Jahre hinziehen kann. Das gilt auch, obwohl die genauen Bedingungen des Zertifikats aus der Verkaufsunterlage ersichtlich waren (Az. 2/19 O 211/08).

Die Fraspa prüft eine Berufung gegen das Urteil. Der Hamburger Anwalt Ulrich Husack sieht das Urteil eher als Sonderfall: "Die Klage wurde bereits vor dem Zusammenbruch der Investmentbank eingereicht." Außerdem beschäftige sich die Urteilsbegründung nur mit dem Anlagezeitraum und nicht mit der Sicherheit der Anlage.

Lehman-Zertifikate wurden durch die Pleite der US-Investmentbank wertlos. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg sind allein in der Hansestadt 10 000 Anleger von der Pleite der Investmentbank betroffen. Nur wenige haben bisher wegen ungewisser Erfolgsaussichten Klagen gegen ihre Banken eingereicht. (stp)