Das Rettungspaket soll in Schwierigkeiten geratene Institute vor drohenden Pleiten bewahren. Es enthält zwei wesentliche Elemente: Finanzspritzen und Bürgschaften des Staates.

Hamburg. Bundestag und Bundesrat haben das Rettungspaket vor rund zwei Wochen bewilligt, doch die Banken haben bislang nur zögerlich zugegriffen, weil sie die strengen Auflagen und eine Abstrafung an den Börsen fürchteten. Im Kampf gegen die Finanzkrise haben bereits viele Staaten ähnliche Pakete aufgelegt, zum Teil war die Teilnahme daran - im Gegensatz zu der Regelung in Deutschland - verpflichtend. Dies sind die Elemente des deutschen Rettungspakets.

BÜRGSCHAFTEN: Mit Bürgschaften von 400 Milliarden Euro will die Regierung erreichen, dass die Banken sich untereinander wieder Geld zur Refinanzierung leihen. Die Garantien zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen gelten für Verbindlichkeiten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes und bis Ende 2009 eingegangen wurden. Sie haben eine Laufzeit von bis zu drei Jahren, die letzte Bürgschaft liefe also Ende 2012 aus. Für die Garantie wird ein Entgelt fällig. Der Staat springt erst ein, wenn ein Kredit platzt. Für dieses Risiko stellt der Bund rund 20 Milliarden Euro bereit.

KAPITALHILFEN: Die direkten Finanzspritzen des Bundes können bis zu 80 Milliarden Euro ausmachen. Im Gegenzug kann sich der künftige "Finanzmarktstabilisierungsfonds" (FMS) an Banken beteiligen. Diese Beteiligung wird erleichtert, indem Vorstände bis Ende 2009 ermächtigt sind, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien um bis zu 50 Prozent zu erhöhen. Altaktionäre müssen nicht zustimmen und haben kein Bezugsrecht. Die neuen Aktien müssen an den Fonds gehen. Erworbenes Vermögen kann später wieder verkauft werden. Allerdings nicht auf einen Schlag am 01. Januar 2010, wenn mit der Abwicklung des Fonds begonnen wird. Der Staat schließt auch nicht aus, faule Positionen der Banken aufzukaufen. Inzwischen gibt es aber flexiblere Bilanzregeln, so dass dies weniger erwartet wird.

AUFLAGEN: Die Staatshilfen sind an strenge Auflagen gebunden. Dies betrifft Managergehälter, Bonuszahlungen, Ausschüttungen an Aktionäre, die Geschäftspolitik sowie Kreditvergabe. Details werden in Rechtsverordnungen geklärt. Als Obergrenze bei Jahresgehältern in Instituten, die Hilfen nutzen, gelten 500 000 Euro.