Ein Fünftel der Wärmeerzeugung muss aus erneuerbaren Energien kommen. Auch der Bund arbeitet an neuer Vorschrift. Hamburg noch zurückhaltend.

Hamburg. Es kommt schon einer kleinen Revolution im Land der Häuslebauer gleich: Ausgerechnet das von CDU-Ministerpräsident Günther Oettinger regierte Baden-Württemberg macht das umweltbewusste Heizen jetzt zur Pflicht. Die Landesregierung hat ein Gesetz beschlossen, nach dem vom 1. April 2008 an in Neubauten ein Fünftel der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Rohstoffen stammen muss. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, soll auch keine Baugenehmigung bekommen. Ein ähnliches Wärmegesetz will auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) für ganz Deutschland auf den Weg bringen. Man werde dazu im August erste Eckpunkte vorlegen, sagte Ministeriumssprecher Tobias Dünow dem Abendblatt.

Der Hamburger Senat plant hingegen ein umfassendes Klimakonzept, das im Frühherbst präsentiert werden soll. "Wenn so ein Gesetz kommt, dann im Rahmen des Gesamtkonzepts", erklärte der Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Volker Dumann. Bislang habe die Hansestadt allerdings auf freiwillige Maßnahmen gesetzt.

Dies reicht aus Sicht von Baden-Württemberg nicht aus, um eine Wende im Klimaschutz herbeizuführen. "Wir wollten konkret etwas für die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen tun und dabei kann man nicht nur auf Freiwilligkeit setzen", sagte der Sprecher des dortigen Umweltministeriums, Karl Frank. Immerhin würden derzeit rund ein Drittel der insgesamt 74 Millionen Tonnen an Kohlendioxid, die jährlich im Ländle in die Luft geblasen würden, von Gebäudeheizungen und beim Erwärmen von Wasser verursacht.

Wie genau die Hausbesitzer den vorgeschriebenen Öko-Anteil bei Heizung und Warmwasser erreichen, bleibt ihnen in Baden-Württemberg selbst überlassen. Möglich ist der Einsatz von Solaranlagen ebenso wie der Einbau eines Kamins oder eines Holzpelletofens. Ebenfalls als "Öko" gelten eine Erdwärmeheizung und die Umrüstung auf Biogas und Bioöl. "Diese Techniken sind ausgereift und stellen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunktne bei steigenden Energiepreisen eine Alternative zu fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Öl oder Kohle dar", sagte Frank. Zudem solle es günstige Kredite für die nötigen Investitionen geben, die das Land mit drei Millionen Euro unterstütze.

Um nicht in den Ruf zu kommen, der Wohnungswirtschaft oder den privaten Hausbesitzern zu schaden, räumt die Stuttgarter Landesregierung bei bestehenden Wohngebäuden eine zweijährige Übergangsfrist bis 2010 ein. Hier muss der Anteil der erneuerbaren Energien auch nur bei zehn Prozent liegen und die Vorgaben gelten erst dann, wenn die Heizungsanlage ohnehin erneuert werden muss. Wer nachweist, dass ein Umbau aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird von der Auflage befreit. Alternativ zur Umstellung auf Bio kann der Hausbesitzer auch Maßnahmen zum Energiesparen ergreifen, sein Gebäude also etwa entsprechend dämmen.

Unklar ist noch, mit welcher Härte die Landesregierung gegen diejenigen Hausbesitzer vorgehen wird, die die Vorgaben nicht einhalten. "Wir wollen kein Ausufern der Bürokratie", so Frank. Die Schornsteinfeger könnten die Einhaltung der neuen Vorschriften mit kontrollieren. Gegebenenfalls werde ein Bußgeld von noch nicht bekannter Höhe fällig.

In Hamburg wies Umweltbehördensprecher Dumann auf zahlreiche, bereits laufende Maßnahmen zur Modernisierung alter Häuser hin. "Wir konzentrieren uns auf die vor 1978 errichteten Gebäude, weil die beim Energieverbrauch besonders schlecht dastehen." 35 000 Altbauwohnungen seien schon gedämmt oder mit modernen Heizungsanlagen versehen worden.

Positiv reagierten norddeutsche Bauunternehmen auf den Vorstoß aus Baden-Württemberg. "Wir verkaufen seit kurzem ohnehin nur noch Klimaschutzhäuser, die ganz ohne herkömmliche Öl- oder Gasheizungen auskommen und stattdessen auf ein umweltfreundliches Pumpensystem auf der Basis von Erdwärme setzen", sagte die Sprecherin der niedersächsischen Viebrock AG, Petra Zink.