Wird bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragt, so bezahlt der Arbeitgeber nur noch die geleistete Arbeitszeit voll. Für die Ausfallstunden...

Wird bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragt, so bezahlt der Arbeitgeber nur noch die geleistete Arbeitszeit voll. Für die Ausfallstunden erhält der Arbeitnehmer 67 Prozent des Nettogehaltes, wenn er eine Familie versorgt. Alleinstehende bekommen 60 Prozent.

Das Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit. Es muss spätestens am Ende des Monats beantragt werden, in dem es zum ersten Mal bewilligt werden soll. Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialabgaben auf der Grundlage von 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes.

Der geringere Arbeitsanfall darf nicht branchenüblich oder für den Betrieb üblich, saisonbedingt oder aus rein organisatorischen Gründen entstanden sein. Zudem muss alles getan werden, um Arbeitsausfälle zu vermeiden oder zu vermindern. Weitere Informationen bei der Agentur für Arbeit unter 2485-3836 und 2485-3802.