Sparen mit Versicherungsbeiträgen ist nicht gleich vom nächsten Monat an möglich. Denn es gibt Kündigungsfristen. Doch seit Anfang des Jahres ist es...

Sparen mit Versicherungsbeiträgen ist nicht gleich vom nächsten Monat an möglich. Denn es gibt Kündigungsfristen. Doch seit Anfang des Jahres ist es möglich, Policen nach drei Jahren zu kündigen, auch wenn sie für eine längere Dauer wie etwa fünf Jahre abgeschlossen wurden. "Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz sind drei Jahre die gesetzliche Höchstlaufzeit", sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Beispiel: 2007 wurde eine fünfjährige Hausratversicherung abgeschlossen. Sie kann Anfang 2010 gekündigt werden. Verlängert sich der Versicherungsvertrag von Jahr zu Jahr, kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei Prämiensteigerungen ohne Leistungsverbesserungen. Auch im Schadenfall kann gekündigt werden.