Der Vorstand der DB AG (Deutschen Bahn) stellt ausdrücklich fest, dass er Verstöße gegen datenschutzrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche...

1. Der Vorstand der DB AG (Deutschen Bahn) stellt ausdrücklich fest, dass er Verstöße gegen datenschutzrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen nicht akzeptiert und ahnden wird.

2. Der Vorstand der DB AG bedauert, dass es in der Vergangenheit bei den Mitarbeiterüberprüfungen zu Verstößen gekommen ist und kein Gremium der Arbeitnehmerinteressenvertretung informiert war. Er entschuldigt sich dafür bei seinen Mitarbeitern.

3. Der Vorstand erklärt, dass 2009 keine Daten zur Mitarbeiterüberprüfung genutzt oder übermittelt werden.

4. Soweit Prüfungsergebnisse sowie Abschlussberichte der vom Vorstand oder Aufsichtsrat beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorliegen, erhält der Konzernbetriebsrat sie zur Kenntnis. Zur Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge werden dem Konzernbetriebsrat (KBR) von ihm zu benennende externe Sachverständige zur Verfügung gestellt.

5. Vor diesem Hintergrund und nach eingehender Bewertung durch die externen Sachverständigen des KBR werden die geltenden betriebsverfassungsrechtlichen Vereinbarungen und das konzerninterne Regelwerk überprüft und mit dem KBR unter Begleitung der externen Sachverständigen fortentwickelt.