Eingerechnet in die Tabellen sind die Entlastungen durch die gesenkten Beiträge für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung, zudem die Senkung der Lohnsteuer und die Anhebung des Grundfreibetrags. Die Arbeitnehmer mit Kindern werden im Jahr 2009 zusätzlich mit 100 Euro pro Kind bedacht.