Klaus Zumwinkel, der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn gestern wegen...

Bochum. Klaus Zumwinkel, der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn gestern wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer Million Euro Geldstrafe. Für den Prozess waren zwei Tage angesetzt. Zumwinkel profitierte von seinem frühen Geständnis und davon, dass er seine Steuerschulden auch über den Zeitraum der Anklage hinaus beglichen hat.

Zumwinkel ist der prominenteste Angeklagte in einer Vielzahl von Steuerhinterziehungs-Fällen, die mithilfe von Privatstiftungen im Fürstentum Liechtenstein begangen worden waren. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte die Fälle mit gekauften Informationen aufgedeckt.