Wie kein anderer Wirtschaftsprozess der vergangenen Jahre war das Verfahren gegen Klaus Zumwinkel von der Prominenz des Angeklagten geprägt. Am 14.
Wie kein anderer Wirtschaftsprozess der vergangenen Jahre war das Verfahren gegen Klaus Zumwinkel von der Prominenz des Angeklagten geprägt. Am 14. Februar 2008 wurde der langjährige Chef der Deutschen Post von der Staatsanwaltschaft Bochum zur Befragung abgeführt - in Anwesenheit der Medien, die das Schauspiel vor dem Haus filmten und fotografierten. Seither wurde darüber debattiert, ob Zumwinkel ein faires Verfahren erhalten könne oder ob er bereits vorverurteilt sei.
Gerüchte darüber, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung bereits vor dem Prozess das Strafmaß ausgehandelt hätten, heizten die Diskussion weiter an. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup wies diese Gerüchte zum Auftakt des zweitägigen Verfahrens am vergangenen Donnerstag zurück. Es habe keine Vorabsprachen gegeben. Zumwinkel werde behandelt "wie jeder andere Angeklagte auch".
"Ich halte das Urteil für fair. Es bewegt sich im Rahmen dessen, was in solchen Fällen üblich ist", sagte Anke Müller-Jacobsen, Strafverteidigerin in Wirtschaftsstrafsachen bei der Kanzlei Ignor & Partner in Berlin, dem Abendblatt. "Es gibt keinen Bonus oder Malus für seine Prominenz. Auch ein einfacher, nicht-prominenter Angeklagter hätte über seinen Anwalt mit der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Prozesses eine Absprache treffen können. Ein Geständnis sowie eine Schuld- oder Haftungsübernahme sind dabei immer von Vorteil, unabhängig vom Status des Angeklagten."