Der 7. November ist für angehende Häuslebauer und -käufer ein wichtiger Tag. Dann berät der Bundesrat zum zweiten Mal über das Haushaltsbegleitgesetz und damit über die Zukunft der Eigenheimzulage. Die Bundesregierung will sie zum Jahreswechsel streichen und durch städtebauliche Förderprogramme ersetzen. Verschlechterungen könnten dann vor allem für Käufe auf dem Land drohen, schließt Jörg Sahr von Finanztest daraus. "Ob die Pläne der Bundesregierung aber tatsächlich umgesetzt werden, ist noch völlig unklar, da die Opposition im Bundesrat die Mehrheit hat", sagt Stefan Bentrop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wird das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen, könnte ein Inkrafttreten Anfang 2004 wackeln. Unklar ist auch, ob es überhaupt eine Stichtagsregelung zum 31. Dezember gibt oder Übergangsphasen. Verbraucherschützer warnen deshalb vor übereilten Entscheidungen: "Nur wer bereits eine Kalkulation hat und weiß, wie viel er ausgeben kann, sollte die Eigenheimzulage mitnehmen", so Bentrop. Immerhin macht sie bei einer Familie mit zwei Kindern beim Neubau 32 720 Euro aus. Um sich die Zulage zu sichern, reicht es bei Eigentumswohnungen den Kaufvertrag zu unterschreiben oder beim Bau eines Hauses den Bauantrag, die Bauanzeige oder Bauunterlagen einzureichen. Dabei kann mit dem Bau des Hauses sogar noch gewartet werden, bis der Bauantrag ungültig wird. In Hamburg ist das nach drei Jahren (plus ein Jahr Verlängerung mit Begründung). Ein Grundstück muss aber schon vorhanden sein, sonst gibt es keine Eigenheimzulage.