Karlsruhe. Der Zusammenschluss von Lekkerland und Tobaccoland ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) möglich. Wie der BGH gestern bekannt gab, hat der Kartellsenat eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aufgehoben, das der Freigabe widersprochen hatte. Das Berliner Gericht muss nun erneut entscheiden.