Der Entertainer war vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden, doch die Journalistin ging in Berufung.
Zürich/Hamburg. Der Entertainer Karl Dall (74) muss im Rechtsstreit um die angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin erneut vor Gericht. Die Berufungsverhandlung werde am 28. September stattfinden, teilte das Obergericht des Kantons Zürich am Dienstag mit. Auch Dalls Anwalt Marc Engler bestätigte den Termin. Es sei nur ein Verhandlungstag angesetzt, darum rechne er mit einem Urteil am selben Tag.
Das Bezirksgericht hatte am 9. Dezember 2014 erklärt, es lägen keine Beweise für die Behauptung der Journalistin vor, Dall habe sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel zum Sex gezwungen. Das Gericht sprach dem Entertainer, der stets seine Unschuld beteuert hatte, eine Entschädigung von 10.000 Franken zu (9610 Euro). „Ich bin zuversichtlich, dass das Obergericht Herrn Dall ebenso klar freisprechen wird wie die erste Instanz“, sagte Engler.
Die Klägerin, die wegen Stalkings von Prominenten in zwei anderen Fällen vorbestraft ist, hatte trotz des Freispruchs von Dall auf eine Berufungsverhandlung beharrt. Dagegen hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft darauf verzichtet.